Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Feenstaub Entertainment Eventfotografie (im Folgenden: Anbieter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

1. Vertragsinhalt, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

1.1 Der Anbieter unterbreitet auf seiner Internetseite das Angebot private und gewerbliche Fotoshootings zu buchen und digitale Fotodateien, Fotoabzüge, Fotoprodukte, Gutscheine oder Tickets zu erwerben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der vom Kunden erteilte Auftrag vom Anbieter durch gesonderte E-Mail oder durch Zusendung der Ware angenommen wird. Die Angaben auf den Webseiten stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Der Anbieter ist berechtigt, auf der Webseite irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer Preiserhöhung, so kann der Kunde von seinem abgegebenen Angebot Abstand nehmen.

1.2 Die AGB gelten für den aktuell abgeschlossenen Vertrag.

1.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Vertragsbeziehungen zwischen ihm und dem Anbieter eingegangen werden.

2. Schutzrecht und Rechte Dritter

2.1 Für die Einholung der erforderlichen, datenschutzrechtlichen Einwilligung und die Abtretung der Rechte am Bild Dritter zeichnet sich der Kunde verantwortlich.

2.2 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Schadensersatzansprüchen seitens Dritter im Rahmen von Absatz 2.1. frei.

2.3 Das Recht der Einsichtnahme, Korrektur, Löschung und Widerruf der Nutzung personenbezogener Daten, kann jederzeit gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.

3. Preise, Zahlungsweise, Zahlungsverzug

3.1 Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen gemäß der beim Vertragsabschluss gültigen Preise des Anbieters. Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben und beinhalten die gesetzliche MwSt. in Höhe von derzeit 19%.

3.2 Als Zahlungsarten stehen je nach Produkt PayPal Plus (PayPal, Lastschrift, Kreditkarte), Klarna (Rechnung, Sofortüberweisung, Ratenzahlung), amazon pay oder die Banküberweisung zur Verfügung.

3.3 Bezahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem sie beim Anbieter oder seiner Erfüllungsgehilfen eingehen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, kann der Kunde hierdurch in Zahlungsverzug geraten. Sofern sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet, werden ihm für die notwendigen Mahnungen Mahngebühren in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist dem Anbieter nach, dass ihm die Kosten für die Mahnungen nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als die geltend gemachten Mahngebühren. Sollte der Kunde auch nach der 2. Mahnung den offenen Betrag nicht begleichen, folgt das gerichtliche Mahnverfahren, dessen Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

3.4 Der Kunde hat nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren keinen Anspruch mehr auf die Erfüllung bereits bezahlter Fotoshootings oder Fotokurse. Eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung erfolgt nicht.

4. Fotoshootings

4.1 Warte- und Fahrzeiten des Anbieters während des Buchungszeitraums werden als vollwertige Fotografenstunden an-/abgerechnet.

4.2 Das Splitten der im Fotoshooting-Paket enthaltenen Inklusivstunden auf unterschiedliche Tagesabschnitte oder mehrere Termine an verschiedenen Tagen ist nicht möglich.

5. Ticket

5.1 Ein Ticket gilt nur für das auf dem Ticket ausgewiesene Datum und Uhrzeit.

5.2 Ein Ticket gilt immer nur für einen Teilnehmer.

5.3 Ein Ticket ist nicht übertragbar.

5.4 Ein Ticket verfällt, wenn sich der Kunde verspätet oder nicht erscheint. Die Erstattung des Ticketpreises, auch teilweise oder die Nacherfüllung zu einem anderen Termin ist nicht möglich.

6. Gutschein

6.1 Ein Gutschein unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn er nicht an ein bestimmtes Einlösedatum gebunden ist.

6.2 Ein Gutschein ist übertragbar.

6.3 Ein Termin ist seitens des Kunden innerhalb des Gültigkeitsdauer (vorbehaltlich bereits ausgebuchter Zeitfenster des Anbieters) zu vereinbaren.

6.4 Gutscheine können nicht eingelöst werden an bundeseinheitlichen und länderspezifischen Feiertagen, an Halloween, Heiligabend und Silvester.

6.5 Ein Gutschein ist an die Inklusivleistungen zum Zeitpunkt des Kaufs gebunden. Eventuell anfallende Nebenkosten werden gemäß der Preisübersicht berechnet.

6.6 Wert-Gutscheine können für alle nicht physischen Produkte eingelöst werden.

6.7 Eine Auszahlung des Gutscheinwertes, auch teilweise ist nicht möglich.

6.8 Ein Gutschein verfällt, wenn seine Gültigkeit abgelaufen ist.

7. Bestellung, Lieferung

7.1 Fotoabzüge, Fotoprodukte, Datenträger, Downloadlinks, Tickets oder Gutscheine werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene (Liefer-) Anschrift oder E-Mail Adresse versendet. Transportweg und -mittel werden vom Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bestimmen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen behalten sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

7.2 Digitale Fotodateien können vom Kunden unmittelbar nach dem Kauf heruntergeladen werden. Der Versand von Tickets und Gutscheinen via E-Mail erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang, der von zu bearbeitenden Fotodateien innerhalb von 72 Stunden nach Zahlungseingang. Fotoabzüge und Fotoprodukte werden innerhalb von 2-5 Werktagen versendet. Lieferverzug durch den Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Annahmeverweigerung, es sei denn, der Lieferverzug wurde durch den Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht.

7.3 Das Versenden von Fotoabzügen, Fotoprodukten und Datenträgern erfolgt in branchenüblicher Verpackung.

7.4 Versandkosten sind nicht im Preis enthalten und zusätzlich vom Kunden zu entrichten.

7.5 Die Lieferung von digitalen Fotodateien, Fotoabzügen und Fotoprodukten erfolgt ohne Wasserzeichen, es sei denn es handelt sich um Fotos von Veranstaltungen, die mit Sponsoren- oder Veranstalter Logos gebrandet sind.

8. Widerrufsbelehrung

8.1 Es besteht beim Fernabsatzgesetz kein Widerrufsrecht für Fotoabzüge und Fotoprodukte die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

8.2 Das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB-RegE, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verliert.

8.3 Bei Fotoshooting Verträgen oder dem Kauf von Gutscheinen kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich oder telefonisch widerrufen. Die Frist beginnt nach § 356 Abs. 2 Nr. 1 a – d BGB n. F. mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden.

8.4 Bei der Lieferung von Tickets besteht kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der rechtzeitige Widerruf in schriftlicher oder telefonischer Form nach § 355 Abs.1 S.2 und 3 BGB-RegE. Für den schriftlichen Widerruf verwenden Sie bitte ausschließlich dieses PDF Widerrufsformular. Der Widerruf ist an

Feenstaub Entertainment
Sascha Lamozik
Bockmühlenweg 6
45143 Essen
Fon (02 01) 43 38 06 09
E-Mail: mail@feenstaub-entertainment.de

zu richten.

8.5 Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 3 BGB n. F. auf jeden Fall nach spätestens zwölf Monaten und 14 Tage nach Ingangsetzen.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs, sind die (beiderseits) empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach § 357 Abs. 1 BGB-RegE. zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Die Frist beginnt für den Kunden mit seiner ausdrücklichen Erklärung des Widerrufs, für den Anbieter mit dessen Empfang. Kann der Kunde dem Anbieter die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Anbieters zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Anbieter kann die Rückzahlung des Kaufpreises bei Waren gemäß § 357 Abs. 4 BGB n.F. solange verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher nachweist, dass er die Ware abgesandt hat.
Ende der Widerrufsbelehrung

9. Vertragsstorno

9.1 Storniert der Kunde ein Fotoshooting fallen gemäß der Preisübersicht Stornokosten zu Lasten des Kunden an.

9.2 Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens bzw. Vergütungsausfalls, dem Kunden eines geringeren Schadens bzw. Vergütungsausfalls vorbehalten.

9.3 Ferner hat der Kunde die durch evtl. sinnlos gewordene und trotz Bemühens des Anbieters nicht mehr rückgängig zu machenden Kosten und Auslagen (z.B. für Requisiten oder die Anmietung von Fotoshooting-Locations), sofern der Anbieter den Kunden vorab auf diese hingewiesen hat, zu tragen.

10. Mängelhaftung

10.1 Der Anbieter hat die Aufnahmen in technisch einwandfreiem Zustand zu liefern.

10.2 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

10.3 Der Kunde hat die Aufnahmen unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie abnahmefähig sind. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Aufnahmen erklären, dass und weshalb die Aufnahmen nicht abgenommen werden, gelten sie, sofern sie nicht offensichtliche Mängel aufweisen, als abgenommen.

10.4 Der Kunde kann offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren nur geltend machen, wenn er diese innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung unter genauer Beschreibung schriftlich via Briefpost oder E-Mail gegenüber dem Anbieter rügt. Maßgeblich ist die Absendung der Mängelrüge. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Soweit an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt sind, gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

10.5 Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwischen den Fotoabzügen, Fotoprodukten, Internetdarstellungen und den digitalen Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qualitätseinbuße durch die Komprimierung der Originalbilddaten stellt ebenfalls keinen Mangel dar.

10.6 Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

10.7 Der Ersatz von Mängelfolgeschäden ist, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

10.8 Mängel, die keine offensichtlichen Mängel sind, sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Anbieter zu rügen.

10.9 Der Anbieter weist darauf hin, dass digitale Fotos und deren Entwicklung auf Abzügen, Postern, Fotodrucken, Leinwänden oder sonstigen Fotoprodukten ein Rauschen aufweisen können, welches den vorhandenen Lichtverhältnissen und den sich daraus ergebenden Kameraeinstellungen geschuldet sein kann. Dieses Rauschen stellt keinen Mangel dar. Ferner ist zu beachten, dass

1. Fotoabzüge, Poster, Fotodrucke und Leinwände nicht wasserfest sind.
2. Fotoabzüge, Poster, Fotodrucke, Leinwände und Fotoprodukte nicht UV-beständig sind und diese bei Sonneneinstrahlung, auch schon über einen kurzen Zeitraum, zu Verbleichungen und Verformungen der Objekte führen kann. Diese Verbleichungen und Verformungen stellen keinen Mangel dar
3. durch eine unsachgemäße Behandlung der Datenträger, die gespeicherten Dateien Schaden erleiden können und dadurch möglicherweise nicht mehr abrufbar sind. Dies stellt ebenfalls keinen Mangel dar.

11. Transportschäden

11.1 Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, muss der Schaden mittels Tatbestandsaufnahme des beauftragten Zustelldienstes bestätigt werden. Ferner ist der Anbieter innerhalb von zwei Werktagen durch den Kunden darüber zu unterrichten, damit er etwaige Rechte gegenüber dem Zustelldienst wahren kann.

11.2 Verborgene Mängel sind ebenfalls – unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte – dem Anbieter unverzüglich nach Entdecken zu melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt werden können.

12. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

12.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Anbieters; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

12.2 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu wenn seine Gegenansprüche vom Anbieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Nutzungs-, Verwertungs- und Verbreitungsrechte

13.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Anbieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß §1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG handelt.

13.2 Mit dem Erwerb eins Fotos erwirbt der Privatkunde automatisch die Lizenz für die private, nicht kommerzielle Nutzung. Für Gewerbekunden gelten individuell vereinbarte Nutzungsrechte.

13.3 Mit der Überlassung des gelieferten Bildmaterials werden keine Eigentumsrechte an den Kunden übertragen.

13.4 Jede über Ziff. 2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist zusätzlich honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

13.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, auch nicht auf Konzern- oder Tochterunternehmen.

13.6 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten, individuell vereinbarten Nutzungsrechte bleibt der Anbieter berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung (z.B. Webseite, soziale Netzwerke, Flyer) zu verwenden.

13.7 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nicht gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

13.8 Jegliche öffentliche Nutzung oder Wiedergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Anbieter vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Anbieter, sofern nicht anders vereinbart, als Urheber des Bildes mit «Foto:  Sascha Lamozik / FEE» genannt.

13.9 Die Einräumung bzw. Übertragung der Rechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises durch den Kunden.

14. Haftung und Schadensersatz

14.1 Bei unberechtigter Nutzung, Verwendung, Veränderung oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

14.2 Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Anbieters als Urheber, so hat der Kunde ebenfalls eine Vertragsstrafe je Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

14.3 Durch die in Ziff. 13.1 und 13.2 genannten Vertragsstrafen werden keinerlei zukünftige Nutzungsrechte begründet.

15. Haftungsausschluss

15.1 Der Anbieter übernimmt keine Haftung bei Absagen oder Unterbrechungen eines Fotoshootings aufgrund von höherer Gewalt oder niederer Zufälle, d.h. für Umstände, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. Dazu gehören u.a. Naturkatastrophen, Extremwetterlagen, Pandemien, Epidemien und sich daraus ergebende Unterlassungen Dritter (z.B. Standesamt, Kirche, Restaurant, Eventlocation). Termine können gemäß der Preisübersicht umgebucht (vorbehaltlich bereits ausgebuchter Zeitfenster) oder storniert werden.

15.2 Sagt der Kunde aus Krankheitsgründen einen Fotoshooting Termin ab und legt gleichzeitig ein ärztliches Attest vor, kann der Termin kostenfrei umgebucht (vorbehaltlich bereits ausgebuchter Zeitfenster) oder kostenpflichtig storniert werden.

15.3 Der Anbieter haftet ferner nicht für Absagen auf Grund behördliche Anordnungen (z.B. Lockdown, Quarantäne). Termine können gemäß der Preisübersicht umgebucht (vorbehaltlich bereits ausgebuchter Zeitfenster) oder storniert werden.

15.4 Wird eine Veranstaltung auf Grund eines Verstoßes gegen Bundes-, Landes- oder Kommunalverordnungen, für die sich der Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich zeichnen, durch eine exekutive Gewalt abgebrochen, werden dem Kunden die Kosten des gebuchten Fotoshootings vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder eine nur anteilige Berechnung besteht nicht.

15.5 Der Anbieter haftet uneingeschränkt für seine Pflichtverletzungen oder dessen Mitarbeitern und alle die im Zusammenhang mit dem Anbieter beauftragten Personen und Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

15.6 Die Haftung des Anbieters wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen der Absätze 1 und 2 unberührt.

15.7 Die Teilnahme an einem Fotoshooting oder Fotokurs erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche an den Anbieter, dessen Mitarbeiter und alle die im Zusammenhang mit dem Anbieter beauftragten Personen und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter, dessen Mitarbeiter und alle die im Zusammenhang mit dem Anbieter beauftragten Personen und Erfüllungsgehilfen auch von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem vom Kunden verursachten Schaden entstehen. Der Kunde trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder seinen Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss schriftlich vereinbart wird.

15.8 Der Anbieter verpflichtet sich einen Ersatzfotografen zu gleichen Konditionen zu stellen, falls sein Ausfall nicht auf höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung oder Quarantäne zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn der Ausfall des Anbieters nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

15.9 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden und Fehler, die dem Kunden im Falle einer zeitweiligen Unerreichbarkeit der Webseite oder im Falle anderer technischer Probleme entstehen.

15.10 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter behält es sich ausdrücklich vor Teile der Webseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

16. Datenschutz

16.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten (u.a. Name, Liefer- und Rechnungsadresse, E-Mail, IP-Adresse) vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu, hat aber jederzeit das Recht über die Verarbeitungstätigkeiten wie Bezeichnung und Zweck der Bearbeitung oder die Weitergabe seiner Daten zur Vertragserfüllung durch Dritte informiert zu werden.

16.2 Dem Kunden ist ferner bekannt und er willigt darin ein, dass die im Rahmen seines erteilten Auftrags gemachten Fotos durch den Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Da Daten grundsätzlich nur solange verarbeitet werden dürfen, wie dies zur Erfüllung des Zweckes, zu dem sie erhoben wurden, erforderlich ist, wird dem Kunden mitgeteilt wo und zu welchem Zweck die Fotos gespeichert werden.

16.3 Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass die gemachten Fotos in den Bilddatenbanken des Anbieters entsprechend des Auftrags verschlagwortet (meta-tags) und die Bilddateien mit sogenannten EXIF Dateien abgespeichert werden. Diese enthalten u.a. Datum, Uhrzeit, Bildbeschreibung, geografische Koordinaten, Urheberrechtsvermerk und den Namen des Erstellers, nie aber den Namen der abgebildeten Person, es sei denn es handelt sich um eine Person des öffentlichen Lebens.

16.4 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt stets unter Beachtung der europäischen DSGVO, des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung.

16.5 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet.

16.6 Der Anbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters auf Verlangen des Käufers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des 6. Monats nach Versendung der Rechnung speichern.

16.7 Liegen dem Anbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass seine Dienste von bestimmten Kunden in der Absicht in Anspruch genommen werden, den Kaufpreis nicht oder nicht vollständig zu entrichten, darf er die personenbezogenen Daten dieser Kunden über das Ende des Nutzungsvorgangs sowie die in Ziff. 3 genannte Speicherfrist hinaus nur verwenden, soweit dies für Zwecke der Rechtsverfolgung erforderlich ist. Der Anbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden. Der betroffene Kunde ist zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des mit der Maßnahme verfolgten Zweckes möglich ist.

17. Schlussklauseln

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

17.2 Nebenabsprachen zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17.3 Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Essen.

17.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

AGB Zusatz bei Drohnenaufnahmen

1. Vertragserfüllung

Vorrang vor der Vertragserfüllung hat stets die Sicherheit aller Beteiligten und unbeteiligten Personen, die des Luftraums, sowie die des eingesetzten Fluggeräts. Die Entscheidungskompetenz, auf Grundlage der aktuell geltenden Drohnenverordnung, hierüber liegt ausschließlich beim Drohnenpiloten (Fernpilot) vor Ort und/oder der zuständigen Behörde.

2. Fluggenehmigungen, Zusammenarbeit

Der Anbieter trägt Sorge für die Aufstiegsgenehmigungen des jeweiligen Bundeslandes und/oder der Stadt/Gemeinde. Dies ist für den Kunden im Allgemeinen kostenlos. Bei Sondergenehmigungen, die z.B. für Drohneneinsätze in Naturschutzgebieten, über Wasserwegen, oder über Drehorten von Dritten benötigt werden, verpflichtet sich der Kunde mit dem Anbieter und den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und trägt die evtl. anfallenden Kosten für zu erteilende Drehgenehmigungen oder Sondernutzungen.

3. Sorgfalt, Änderungen

Der Drohnenpilot sorgt im Sinne des Kunden stets für die bestmöglichen Aufnahmen in der bestmöglichen Einstellung. Hat der Kunde sich für den optionalen Videoschnitt oder die Bearbeitung des Bildmaterials entschieden, kann er einmalig Änderungswünsche mitteilen, insofern die Verhältnisse gewahrt bleiben. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sind zusätzlich honorarpflichtig.

4. Bedingungen für den Einsatz der Drohne

Drohnenflüge werden nur unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unter bestimmten Wetterbedingungen durchgeführt.

Kein Drohneneinsatz erfolgt
» bei Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
» vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
» bei Windstärken über 40 km/h, böigem Wind
» ohne Sichtkontakt des Drohnenpiloten zur Drohne
» über Sperrgebieten, Verkehrswegen
» über Menschenmengen unbeteiligter Personen
» über Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
» zu Zwecken der Spionage

Erforderliche Sondergenehmigungen werden ausschließlich von den zuständigen Behörden oder betroffenen Eigentümern erteilt. Für deren Einholung zeichnet sich der Auftraggeber verantwortlich.

5. Ausfallkosten

Bei (wetterbedingten) Absagen kann der Termin gemäß der Preisübersicht kostenpflichtig umgebucht werden. Handelt es sich beim Drohnenauftrag um ein nicht wiederkehrendes privates Ereignis (z.B. Hochzeit), wird der Einsatz kostenfrei storniert. Bereits angefallene Kosten, z.B. Anfahrt oder temporär gültige, kostenpflichtige Sondergenehmigungen, werden dem Kunden, unabhängig von Storno oder Umbuchung, stets in Rechnung gestellt und fallen bei einem Ersatztermin erneut an. Stellt sich vor Ort heraus, dass der Kunde falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, welche den Drohneneinsatz beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, so gehen die Gesamtkosten des gebuchten Drohneneinsatzes in vollem Umfang zu seinen Lasten.

6. Haftung

Der Anbieter haftet lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Drohneneinsatz ist über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung des Anbieters abgesichert.

Feenstaub Entertainment

Fotografie aus dem Herzen des Ruhrgebiets für die Welt.

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