Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die durch Feenstaub Entertainment Eventfotografie (nachfolgend „Anbieter“ genannt) erbracht werden. Sie bilden die verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und seinen Kunden – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort, in Fotostudios, online über die Webseite oder auf anderem Wege erbracht werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich an.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle rechtlich relevanten Informationen, Vereinbarungen und Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Anbieter schriftlich bestätigt.

1. Vertragsinhalt, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

1.1 Leistungsangebot und Buchungsmöglichkeiten
Der Anbieter stellt auf seiner Website ein umfangreiches Leistungsangebot im Bereich Fotografie zur Verfügung. Dieses umfasst die Buchung von privaten und gewerblichen Fotoshootings sowie den Erwerb von digitalen Fotodateien in hoher Qualität. Zusätzlich können Kunden hochwertige Fotoabzüge, individuell gestaltbare Fotoprodukte, Geschenkgutscheine und Tickets für exklusive Fotoevents erwerben. Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website dient ausschließlich der Information und stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Die Buchung erfolgt über ein benutzerfreundliches Online-System, das eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung ermöglicht.

1.2 Vertragsabschluss und Preisangaben
Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch eine separate Bestätigungs-E-Mail oder durch die Versendung der bestellten Ware angenommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Kunde an sein Angebot gebunden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, offensichtlich fehlerhafte Preisangaben auf der Website zu korrigieren. Sollte eine solche Korrektur zu einer Preiserhöhung führen, wird der Kunde umgehend informiert und erhält das Recht, von seinem Angebot zurückzutreten. Die auf der Website angegebenen Preise und Inhalte sind daher unverbindlich und können jederzeit angepasst werden. Diese Regelung dient der Transparenz und rechtlichen Absicherung beider Vertragsparteien und schafft Klarheit im Buchungsprozess.

1.3 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für den jeweils aktuellen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Anbieter.

1.4 Vertragsverhältnis
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen ihm und dem Anbieter zustande kommen.

2. Bildrechte und Verantwortlichkeiten

2.1 Verantwortlichkeit für Einwilligungen und Bildrechte Dritter
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung der datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen sowie für die Abtretung der Bildrechte Dritter, die im Rahmen eines Fotoshootings oder bei der Veröffentlichung von Bildern betroffen sein könnten. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von personenbezogenen Bilddaten für kommerzielle oder private Zwecke.

2.2 Freistellung bei Ansprüchen Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder Datenschutzverstößen.

3. Preise, Zahlungsarten und Verjährung bei Fotoshootings und Fotokursen

3.1 Preise und Umsatzsteuerbefreiung
Alle Lieferungen und fotografischen Dienstleistungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen des Anbieters. Die Preise sind in Euro (EUR) angegeben. Gemäß § 19 UStG ist der Anbieter von der Umsatzsteuer befreit, weshalb keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

3.2 Zahlungsarten für Fotoprodukte und Shootings
Je nach Produktart und Bonität des Kunden stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

» PayPal Plus (PayPal-Konto, Lastschrift, Kreditkarte)
» Klarna (Sofort bezahlen, Später bezahlen, Ratenzahlung)
» Banküberweisung

3.3 Zahlungsfristen und Mahnverfahren
Eine Zahlung gilt als geleistet, sobald der Betrag beim Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen eingegangen ist. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Kunde in Zahlungsverzug geraten. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

4. Fotografenstunden, Wartezeiten und Paketbedingungen

4.1 Abrechnung von Warte- und Fahrzeiten
Alle Wartezeiten sowie Fahrzeiten des Fotografen während des vereinbarten Buchungszeitraums gelten als vollwertige Fotografenstunden und werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Dies betrifft insbesondere On-Location-Fotoshootings.

4.2 Nutzung der Inklusivstunden im Fotoshooting-Paket
Die im gebuchten Fotoshooting-Paket enthaltenen Inklusivstunden sind nicht aufteilbar auf verschiedene Tageszeiten oder mehrere Termine an unterschiedlichen Tagen.

5. Ticketbedingungen für Fotoshootings und Fotokurse

5.1 Gültigkeit von Tickets
Jedes Ticket für ein Fotoshooting oder einen Fotokurs ist ausschließlich für das auf dem Ticket angegebene Datum und die Uhrzeit gültig. Eine Teilnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht möglich.

5.2 Ticket gilt für eine Person
Ein Ticket berechtigt immer nur einen Teilnehmer zur Teilnahme am gebuchten Event. Gruppen- oder Mehrfachnutzung ist ausgeschlossen.

5.3 Keine Übertragbarkeit von Tickets
Tickets sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden. Die Teilnahme ist ausschließlich dem auf dem Ticket registrierten Kunden vorbehalten.

5.4 Verfall bei Verspätung oder Nichterscheinen
Erscheint der Kunde nicht pünktlich oder gar nicht zum vereinbarten Termin, verfällt das Ticket. Eine Rückerstattung des Ticketpreises, auch anteilig, sowie eine Umbuchung auf einen anderen Termin sind ausgeschlossen.

6. Gutscheinbedingungen für Fotoshootings und Fotokurse

6.1 Gültigkeit und Verjährung von Gutscheinen
Ein Gutschein für ein Fotoshooting oder einen Fotokurs unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, sofern kein konkretes Einlösedatum angegeben ist.

6.2 Übertragbarkeit von Gutscheinen
Gutscheine sind übertragbar und können an andere Personen weitergegeben werden.

6.3 Terminvereinbarung innerhalb der Gültigkeitsdauer
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins einen Termin zu vereinbaren. Dabei gelten die Verfügbarkeiten des Anbieters, insbesondere bereits ausgebuchte Zeitfenster.

6.4 Ausschluss bestimmter Feiertage
Gutscheine können nicht eingelöst werden an bundeseinheitlichen und länderspezifischen Feiertagen, sowie an Halloween, Heiligabend und Silvester.

6.5 Leistungsumfang und Zusatzkosten
Ein Gutschein ist an die beim Kauf enthaltenen Inklusivleistungen gebunden. Zusätzliche Leistungen oder anfallende Nebenkosten werden gemäß der aktuellen Preisübersicht separat berechnet.

6.6 Keine Barauszahlung möglich
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes, auch teilweise, ist ausgeschlossen. Der Gutschein dient ausschließlich der Einlösung für angebotene Dienstleistungen.

6.7 Verfall nach Ablauf der Gültigkeit
Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden. Die Rückerstattung des Gutscheinwertes, auch teilweise, ist ausgeschlossen.

7. Versand, Lieferung und Download von Fotoprodukten und digitalen Dateien

7.1 Versandadresse und Teillieferung
Fotoabzüge, individuelle Fotoprodukte, Datenträger, Downloadlinks, Tickets und Gutscheine werden – sofern nicht anders vereinbart – an die vom Kunden angegebene Lieferadresse oder E-Mail-Adresse versendet. Der Transportweg und das Versandmittel werden vom Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen bestimmt. Eine Teillieferung kann erfolgen, wenn sie eine schnellere Abwicklung ermöglicht.

7.2 Lieferzeiten und digitale Downloads

» Digitale Fotodateien stehen dem Kunden sofort nach dem Kauf zum Download bereit.
» Tickets und Gutscheine werden direkt nach Zahlungseingang per E-Mail versendet.
» Bearbeitete Fotodateien werden innerhalb von 72 Stunden nach Zahlungseingang geliefert.
» Fotoabzüge und Fotoprodukte werden innerhalb von 2–5 Werktagen versendet.

Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz oder Annahmeverweigerung, es sei denn, der Anbieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7.3 Verpackung von Fotoprodukten
Der Versand von Fotoabzügen, Fotoprodukten und Datenträgern erfolgt in branchenüblicher, sicherer Verpackung, um einen geschützten Transport zu gewährleisten.

7.4 Versandkosten
Die Versandkosten sind nicht im Produktpreis enthalten und werden zusätzlich vom Kunden getragen.

7.5 Lieferung ohne Wasserzeichen
Die Lieferung von digitalen Fotodateien, Fotoabzügen und Fotoprodukten erfolgt grundsätzlich ohne Wasserzeichen. Eine Ausnahme bilden Eventfotos, die mit Sponsoren- oder Veranstalter-Logos versehen sind.

8. Widerrufsbelehrung

8.1 Widerrufsrecht: 14 Tage ab Auftragsbestätigung
Der Kunde hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen und zwar ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt dabei gemäß § 356 Abs. 2 Nr. 1 a–d BGB n. F. mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden.

8.2 Kein Widerrufsrecht bei Fotoshooting mit festen Termin
Das Widerrufsrecht erlischt hingegen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorzeitig, sofern der Vertrag die Erbringung einer Dienstleistung zu einem spezifischen Termin vorsieht.

8.3 Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Fotoprodukten
Darüber hinaus besteht für Fotoabzüge und Fotoprodukte, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, gemäß Fernabsatzgesetz kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

8.4 Verlust des Widerrufsrechts bei Zustimmung zur digitalen Lieferung
Bei digitalen Inhalten (z. B. Bilddateien, Online-Galerien), die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB-RegE, sobald der Kunde:

» ausdrücklich der sofortigen Ausführung zustimmt und
» bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

8.5 Kein Widerrufsrecht bei Fotokurs- und Workshop-Tickets
Ebenso sind Tickets für Fotokurse oder Workshops vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), da es sich hierbei um Dienstleistungen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden.

8.6 Widerrufsfrist wahren: Textform oder Telefon genügt
Um die Widerrufsfrist zu wahren, genügt der rechtzeitige Widerruf entweder in Textform oder telefonisch, und zwar gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB-RegE. Für den schriftlichen Widerruf verwende bitte ausschließlich das bereitgestellte PDF-Widerrufsformular.

Der Widerruf ist zu richten an:

Feenstaub Entertainment Eventfotografie
Sascha Lamozik
Bockmühlenweg 6
45143 Essen
Telefon: (02 01) 43 38 06 09
E-Mail: mail(at)feenstaub-entertainment.de

8.7 Widerrufsrecht: maximale Frist
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach Ablauf von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsbeginn (§ 356 Abs. 3 BGB n. F.).

Widerrufsfolgen
Nach einem wirksamen Widerruf werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Bestellung verwendet wurde. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden.

9. Stornierung von Fotoshootings und Erstattungspflichten

9.1 Stornokosten bei Terminabsage durch den Kunden
Storniert der Kunde ein bereits gebuchtes Fotoshooting, fallen Stornogebühren an. Diese sind vom Kunden zu tragen und richten sich nach dem Zeitpunkt der Absage .

9.2 Bei einer Stornierung werden folgende Ausfallhonorare fällig:

» bis 90 Tage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Honorars
» bis 60 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
» bis 10 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
» weniger als 10 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

9.3 Ersatztermin bei Krankheit
Sollte der vereinbarte Fototermin aus einem wichtigen und nachweisbaren Grund – beispielsweise Krankheit mit ärztlichem Attest – nicht wahrgenommen werden können, besteht die Möglichkeit, nach individueller Absprache einen Ersatztermin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

In diesem Fall entfällt das reguläre Ausfallhonorar, jedoch wird eine Umbuchungsgebühr fällig. Diese Gebühr deckt den organisatorischen Mehraufwand und die erneute Reservierung des Zeitfensters.

9.4 Verrechnung geleisteter Anzahlung
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit dem Ausfallhonorar verrechnet. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

9.5 Nachweis höherer oder geringerer Schadenshöhe
Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens oder Vergütungsausfalls vorbehalten, etwa bei kurzfristiger Absage oder ausgefallener Buchung. Ebenso kann der Kunde nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

9.6 Erstattung von vorbereitungsbedingten Auslagen
Der Kunde ist verpflichtet, nicht mehr rückgängig zu machende Kosten und Auslagen zu übernehmen, die durch die Stornierung sinnlos geworden sind – etwa für Requisiten, Location-Mieten oder andere vorbereitende Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden vorab schriftlich auf diese Zusatzkosten hingewiesen hat.

10. Qualität, Mängelrüge und Gewährleistung bei Fotoprodukten und digitalen Bilddateien

10.1 Technische Qualität der gelieferten Aufnahmen
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Fotodateien, Fotoabzüge und Fotoprodukte in einem technisch einwandfreien Zustand zu liefern.

10.2 Gestaltung und Reklamation bei fehlender Weisung
Erfolgt keine ausdrückliche gestalterische Weisung durch den Kunden, sind Reklamationen zur Bildauffassung oder zur künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

10.3 Prüfung und Abnahme durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Aufnahmen unverzüglich auf Abnahmefähigkeit zu prüfen. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine schriftliche Beanstandung, gelten die Bilder – sofern keine offensichtlichen Mängel vorliegen – als abgenommen.

10.4 Rüge offensichtlicher Mängel
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich per E-Mail oder Briefpost unter genauer Beschreibung gemeldet werden. Maßgeblich ist das Datum der Absendung. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Für Verträge zwischen Kaufleuten gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

10.5 Definition technischer Mängel
Als Mängel gelten ausschließlich technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Nicht als Mängel gelten:

» Farbliche Abweichungen zwischen digitalen Daten und Druckprodukten
» Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen
» Qualitätsverluste durch Komprimierung

10.6 Hinweise zu Materialeigenschaften und Bildrauschen
Der Anbieter weist darauf hin, dass:

» Bildrauschen durch Lichtverhältnisse und Kameraeinstellungen entstehen kann und keinen Mangel darstellt
» Fotoabzüge, Poster, Fotodrucke und Leinwände nicht wasserfest und nicht UV-beständig sind – Verbleichungen und Verformungen durch Sonneneinstrahlung sind daher kein Reklamationsgrund
» Datenträger bei unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden können – auch dies stellt keinen Mangel dar

10.7 Nacherfüllung bei berechtigter Mängelrüge
Liegt ein berechtigter Mangel vor und wurde dieser fristgerecht gemeldet, ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

10.8 Ausschluss von Folgeschäden
Ein Ersatz von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10.9 Rüge nicht offensichtlicher Mängel
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren schriftlich oder per E-Mail unter genauer Beschreibung zu rügen.

11. Transportschäden und verdeckte Mängel bei Fotoprodukten und Lieferungen

11.1 Meldung von Transportschäden bei Lieferung
Werden Fotoabzüge, Fotoprodukte, Datenträger oder andere Waren mit offensichtlichen Transportschäden an der Verpackung oder am Inhalt geliefert, ist der Schaden durch eine Tatbestandsaufnahme des Zustelldienstes zu dokumentieren. Zusätzlich muss der Kunde den Anbieter innerhalb von zwei Werktagen schriftlich über den Schaden informieren, damit dieser seine Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister geltend machen kann.

11.2 Anzeige verdeckter Mängel
Verborgene Mängel, die bei der Lieferung nicht sofort erkennbar sind, müssen dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden – unabhängig von bestehenden Gewährleistungsrechten. Nur so können mögliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt bleiben.

12. Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsrechte

12.1 Eigentumsvorbehalt des Anbieters
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag im Eigentum des Anbieters. Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einen Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus auch für alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Das Eigentum geht erst nach vollständigem Ausgleich sämtlicher Ansprüche des Anbieters auf den Kunden über.

12.2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausschließlich dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Bildnutzungsrechte und Urheberrecht

13.1 Urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial
Der Kunde erkennt an, dass das vom Anbieter gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist. Es handelt sich entweder um Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder um Lichtbilder gemäß § 72 UrhG, die dem Anbieter als Urheber zugeordnet sind.

13.2 Lizenz für private und gewerbliche Nutzung
Beim Kauf eines Fotos erhält der Privatkunde automatisch eine Lizenz zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Gewerbliche Kunden erhalten individuell vereinbarte Nutzungsrechte, die gesondert geregelt werden.

13.3 Kein Eigentumsübergang
Mit der Übergabe des Bildmaterials werden keine Eigentumsrechte übertragen. Der Kunde erhält lediglich die vereinbarte Nutzungslizenz.

13.4 Erweiterte Nutzung nur mit Zustimmung
Jegliche Nutzung über die private Verwendung hinaus – z. B. Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung – ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

13.5 Keine Weitergabe von Nutzungsrechten
Der Kunde darf die ihm eingeräumten Nutzungsrechte nicht an Dritte übertragen, auch nicht an Konzern- oder Tochterunternehmen.

13.6 Eigenwerbung durch den Anbieter
Unabhängig von der vereinbarten Nutzung bleibt der Anbieter berechtigt, die Bilder für eigene Werbezwecke zu verwenden – z. B. auf der Website, in sozialen Netzwerken oder Flyern.

13.7 Verbot von Bildveränderungen und Nachstellungen
Bildveränderungen durch Montage, Composing oder elektronische Bearbeitung zur Erstellung neuer Werke sind ohne schriftliche Vereinbarung untersagt. Das Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt oder als Motiv verwendet werden.

13.8 Urhebervermerk bei öffentlicher Nutzung
Eine öffentliche Nutzung oder Wiedergabe ist nur erlaubt, wenn der vom Anbieter vorgegebene Urhebervermerk eindeutig dem jeweiligen Bild zugeordnet wird. Standardvermerk: „Foto: Sascha Lamozik / FEE“ (sofern nicht anders vereinbart).

13.9 Rechteübertragung bei vollständiger Zahlung
Die Einräumung oder Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Kunden.

14. Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverletzung

14.1 Vertragsstrafe bei unberechtigter Bildnutzung
Bei jeder unberechtigten Nutzung, Veränderung, Weitergabe oder Veröffentlichung des vom Anbieter gelieferten Bildmaterials wird eine Vertragsstrafe pro Einzelfall fällig. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die vereinbarten Bildnutzungsrechte. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

14.2 Vertragsstrafe bei fehlender Urheberbenennung
Wird bei einer öffentlichen Veröffentlichung des Bildmaterials der Anbieter nicht als Urheber genannt, ist ebenfalls eine Vertragsstrafe je Bild und Einzelfall zu zahlen. Auch hier bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Schadensersatzansprüche unberührt.

14.3 Keine automatische Rechteübertragung
Die Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 14.1 oder 14.2 begründet keine zukünftigen Nutzungsrechte am Bildmaterial. Eine rechtmäßige Nutzung ist weiterhin nur im Rahmen der vereinbarten Lizenzbedingungen zulässig.

15. Haftungsausschluss und Vertragsbedingungen für Fotoshootings

15.1 Keine Haftung bei höherer Gewalt oder Drittverantwortung
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Absagen oder Unterbrechungen eines Fotoshootings, die durch höhere Gewalt oder nicht beeinflussbare Umstände entstehen. Dazu zählen unter anderem:

» Naturkatastrophen (z. B. Sturm, Überschwemmung, Erdbeben)
» Extremwetterlagen
» Pandemien und Epidemien
» Ausfälle durch Dritte (z. B. Standesamt, Kirche, Restaurant, Eventlocation)

Umbuchungen (Termine vorbehaltlich Verfügbarkeit – bereits ausgebuchte Zeitfenster sind nicht mehr buchbar) oder Stornierungen sind gemäß der aktuellen Preisübersicht möglich.

15.2 Absage durch Krankheit mit Attest
Sagt der Kunde einen Termin krankheitsbedingt ab und legt ein ärztliches Attest vor, kann der Termin:

» Kostenfrei umgebucht werden (Termine vorbehaltlich Verfügbarkeit)
» Alternativ kostenpflichtig storniert werden

15.3 Keine Haftung bei behördlichen Anordnungen
Der Anbieter haftet nicht für Absagen aufgrund von behördlichen Maßnahmen wie:

» Lockdown
» Quarantäne
» Veranstaltungsverboten

Auch hier gelten die Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen laut Preisübersicht.

15.4 Haftung bei Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
Wird eine Veranstaltung durch Verstöße gegen Bundes-, Landes- oder Kommunalverordnungen abgebrochen, für die der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, werden die vollen Kosten des Fotoshootings berechnet. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Teilberechnung besteht nicht.

15.5 Haftung bei Pflichtverletzungen
Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch sich selbst, seine Mitarbeiter oder beauftragte Dritte. Bei nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

15.6 Haftung bei Personenschäden und Produkthaftung
Die Haftung des Anbieters bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15.7 Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an einem Fotoshooting oder Fotokurs erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter, seinen Mitarbeitern oder beauftragten Personen sind ausgeschlossen. Der Kunde trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für Schäden, die durch ihn oder seine Angehörigen entstehen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, sofern kein schriftlicher Haftungsausschluss vereinbart wurde.

15.8 Ersatzfotograf bei Ausfall
Fällt der Anbieter aus Gründen aus, die nicht auf höhere Gewalt, Krankheit oder Quarantäne zurückzuführen sind, verpflichtet er sich, einen Ersatzfotografen zu gleichen Konditionen zu stellen. Schadensersatzansprüche sind nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich.

15.9 Keine Haftung bei technischen Problemen
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch zeitweise Unerreichbarkeit der Webseite oder andere technische Probleme entstehen.

15.10 Änderungen am Angebot
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter behält sich vor, Teile der Webseite oder das gesamte Angebot jederzeit und ohne Ankündigung zu:

» ändern
» ergänzen
» löschen
» vorübergehend oder dauerhaft einzustellen

16. Datenschutz und Bildspeicherung

16.1 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Abwicklung des Auftrags erforderliche personenbezogene Daten wie:

» Name
» Liefer- und Rechnungsadresse
» E-Mail-Adresse
» IP-Adresse

vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert und zur Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, über die Art, Zweck und Weitergabe seiner Daten informiert zu werden – insbesondere bei der Übermittlung an Dritte zur Vertragserfüllung.

16.2 Speicherung von Fotos zur Auftragsabwicklung
Der Kunde willigt ein, dass die im Rahmen des Auftrags erstellten Fotos vom Anbieter gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt zweckgebunden und nur so lange, wie es zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Kunde wird darüber informiert, wo und zu welchem Zweck die Fotos gespeichert werden.

16.3 Verschlagwortung und EXIF-Daten
Die Fotos werden in den Bilddatenbanken des Anbieters entsprechend des Auftrags verschlagwortet (Meta-Tags) und mit EXIF-Daten versehen. Diese enthalten u. a.:

» Datum und Uhrzeit der Aufnahme
» Bildbeschreibung
» Geografische Koordinaten
» Urheberrechtsvermerk
» Name des Fotografen

Personenbezogene Daten der abgebildeten Personen werden nicht gespeichert, es sei denn, es handelt sich um Personen des öffentlichen Lebens.

16.4 DSGVO-konforme Datenverarbeitung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung der:

» Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
» Telemediengesetzes (TMG)
» Datenschutzerklärung des Anbieters

16.5 Recht auf Einsicht, Korrektur und Löschung personenbezogener Daten
Der Kunde hat jederzeit das Recht, gegenüber dem Anbieter die Einsichtnahme, Korrektur, Löschung oder den Widerruf der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Diese Rechte entsprechen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und können schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden.

16.6 Speicherung von Abrechnungsdaten
Abrechnungsdaten, die zur Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme von Leistungen dienen, dürfen maximal sechs Monate nach Rechnungsversand gespeichert werden.

16.7 Speicherung bei Verdacht auf Zahlungsabsichtsmissbrauch
Liegt ein dokumentierter Verdacht vor, dass ein Kunde die Dienste in der Absicht nutzt, den Kaufpreis nicht vollständig zu entrichten, darf der Anbieter die personenbezogenen Daten über die reguläre Speicherfrist hinaus verwenden – jedoch ausschließlich zur Rechtsverfolgung. Sobald die Voraussetzungen entfallen, sind die Daten unverzüglich zu löschen. Der Kunde wird informiert, sobald dies den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung ausländischer Rechtsordnungen ist ausgeschlossen.

17.2 Schriftform bei Nebenabsprachen
Nebenabsprachen zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen oder abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

17.3 Gerichtsstand für gewerbliche Kunden
Für Kunden, die:

» Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB)
» juristische Personen des öffentlichen Rechts
» oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind,

ist der ausschließliche Gerichtsstand Essen (Nordrhein-Westfalen). Dies gilt auch für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis.

17.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Regelung durch eine wirtschaftlich und juristisch gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.

Service-Level-Agreement (SLA) Drohnenflug

1. Vorrang vor Vertragserfüllung gemäß Drohnenverordnung

Die Sicherheit beim Drohnenflug hat oberste Priorität – sowohl für alle beteiligten und unbeteiligten Personen, als auch für den Luftraum und das eingesetzte Fluggerät. Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen steht der Schutz aller Beteiligten stets im Vordergrund.

Gemäß der aktuell geltenden Drohnenverordnung liegt die Entscheidungshoheit über den sicheren Betrieb von Drohnen ausschließlich beim Drohnenpiloten (Fernpilot) vor Ort und/oder bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Diese Instanzen sind befugt, auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen über den Einsatz und die Durchführung von Drohnenflügen zu entscheiden.

2. Drohnenaufstiegsgenehmigung und Sondergenehmigungen: Zuständigkeiten und Kostenregelung

Der Anbieter übernimmt die Organisation und Beantragung der Drohnenaufstiegsgenehmigungen für das jeweilige Bundesland, die Stadt oder Gemeinde. Die enstehenden Kosten trägt der Kunde. Die Genehmigungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuverlässig eingeholt.

Für Sondergenehmigungen, die beispielsweise bei Drohnenflügen in Naturschutzgebieten, über Wasserstraßen oder bei Aufnahmen auf fremden Grundstücken erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde zur aktiven Zusammenarbeit mit dem Anbieter und den zuständigen Behörden. Etwaige Kosten für Genehmigungen oder Sondernutzungen trägt auch hier der Kunde.

3. Gesetzliche Voraussetzungen und Wetterbedingungen für Drohnenflüge

Drohnenflüge werden ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und geeigneter Wetterbedingungen durchgeführt.

Kein Drohneneinsatz erfolgt
» bei Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
» vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
» bei Windstärken über 40 km/h, böigem Wind
» ohne Sichtkontakt des Drohnenpiloten zur Drohne
» über Sperrgebieten, Verkehrswegen
» über Menschenmengen unbeteiligter Personen
» über Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
» zu Zwecken der Spionage

4. Drohnenaufnahmen mit optionalem Videoschnitt und Bildbearbeitung

Der Drohnenpilot erstellt hochwertige Luftaufnahmen in der bestmöglichen Einstellung, abgestimmt auf die individuellen Anforderungen des Kunden. Ziel ist stets die optimale Bildqualität und die professionelle Umsetzung der Drohnenaufnahmen.

Entscheidet sich der Kunde für den optionalen Videoschnitt oder die Bearbeitung des Bildmaterials, besteht die Möglichkeit, einmalig Änderungswünsche zu äußern – vorausgesetzt, die technischen und gestalterischen Rahmenbedingungen bleiben gewahrt. Weitere Änderungswünsche, die über diesen Umfang hinausgehen, sind zusätzlich honorarpflichtig und werden nach Aufwand berechnet.

5. Stornierung, Umbuchung und Kostenregelung bei Drohneneinsätzen

Drohnenflüge können bei wetterbedingten Absagen gemäß der aktuellen Preisübersicht kostenpflichtig umgebucht werden. Die Sicherheit und Durchführbarkeit des Einsatzes stehen dabei stets im Vordergrund.

Kostenfreie Stornierung bei privaten Einzelereignissen
Handelt es sich beim Drohneneinsatz um ein einmaliges privates Ereignis – wie etwa eine Hochzeit, ein Jubiläum oder eine Familienfeier – erfolgt die Stornierung des Termins kostenfrei, sofern der Einsatz aufgrund von Wetterbedingungen nicht stattfinden kann.

Erstattung bereits angefallener Kosten
Unabhängig von Stornierung oder Umbuchung werden dem Kunden bereits entstandene Kosten wie:

» Fahrtkosten ab/an Feenstaub Office
» Temporär gültige, kostenpflichtige Sondergenehmigungen
in Rechnung gestellt. Diese fallen bei einem Ersatztermin erneut an.

Falsche Angaben durch den Kunden
Sollte sich vor Ort herausstellen, dass der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die den Drohnenflug behindern oder unmöglich machen, trägt der Kunde die vollständigen Kosten des gebuchten Drohneneinsatzes.

6. Haftung und Versicherung beim Drohneneinsatz: Rechtliche Absicherung für Kunden

Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge
Alle durchgeführten Drohnenflüge sind über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung des Anbieters rechtlich abgesichert. Diese Versicherung deckt mögliche Schadensfälle ab, die im Zusammenhang mit dem professionellen Drohneneinsatz entstehen können.

Feenstaub Entertainment

Fotografie aus dem Herzen des Ruhrgebiets für die Welt.

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