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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten verbindlich für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Feenstaub Entertainment Eventfotografie (nachfolgend „Anbieter“). Sie bilden die maßgebliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und seinen Kunden – unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt.

Leistungsarten und Anwendungsbereich Diese AGB finden auf alle Leistungen Anwendung, gleichgültig ob diese vor Ort, online über die Webseite, per elektronischer Kommunikation oder über andere geeignete Wege erbracht werden. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.

Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche rechtlich relevanten Informationen, Erklärungen, Vereinbarungen sowie die gesamte Kommunikation erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache.

Abweichende Bedingungen des Kunden Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie finden nur Anwendung, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Maßgebliche Fassung der AGB Es gilt ausschließlich diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlicht und dem Kunden zugänglich gemacht wurde. Änderungen oder Ergänzungen der AGB nach Vertragsschluss entfalten keine Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

Gültig ab: 02.10.2026

1. Vertragsinhalt, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

1.1 Leistungsangebot und Buchungsmöglichkeiten
Der Anbieter stellt auf seiner Website ein umfassendes Leistungsportfolio im Bereich der Fotografie bereit. Dieses umfasst insbesondere die Buchung privater und gewerblicher Fotoshootings, die Bereitstellung hochaufgelöster digitaler Bilddateien sowie den Erwerb von Tickets für exklusive Fotoveranstaltungen.

1.2 Vertragsangebot und Buchungsprozess
Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website des Anbieters dient ausschließlich der unverbindlichen Information und stellt kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Sie ist vielmehr als invitatio ad offerendum zu verstehen, also als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.

Mit Nutzung des bereitgestellten Online‑Buchungssystems übermittelt der Kunde sein Angebot zum Vertragsschluss in einem strukturierten und benutzerfreundlichen Ablauf. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung des Anbieters oder durch die tatsächliche Ausführung der vereinbarten Leistung, sofern diese nicht lediglich vorbereitende Handlungen darstellt. Die automatische Buchungsbestätigung per E‑Mail stellt noch keine Annahmeerklärung des Anbieters dar.

1.3 Preisirrtümer und Berichtigungsrecht
Der Anbieter ist berechtigt, offensichtliche Preisirrtümer (z. B. Eingabefehler, technische Übermittlungsfehler) sowie fehlerhafte Produkt‑ oder Leistungsangaben auf der Website zu berichtigen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert. Führt die Berichtigung zu einer Änderung des ursprünglich genannten Preises oder Inhalts, gilt das Angebot des Kunden als nicht angenommen. Der Kunde erhält die Möglichkeit, sein Angebot kostenfrei zu widerrufen bzw. erneut abzugeben.

Änderungen und Aktualisierungen der auf der Website bereitgestellten Informationen bleiben jederzeit vorbehalten. Diese Klarstellung dient der Vermeidung von Preisirrtümern im Sinne von § 119 Abs. 1 BGB sowie der rechtlichen Absicherung beider Vertragsparteien. Bereits angenommene Verträge können ausschließlich nach Maßgabe des § 119 BGB angefochten werden.

1.4 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese AGB gelten ausschließlich für den jeweiligen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen diesen Parteien; Drittverträge werden nicht begründet.

2. Leistungsumfang der fotografischen Leistungen

Die fotografischen Leistungen des Anbieters umfassen ausschließlich die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in der individuellen Vereinbarung genannten Inhalte. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Leistungsumfang.

2.1. Dauer des Shootings
Die Dauer des Shootings entspricht der vereinbarten Zeit. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters und gegen zusätzliches Honorar möglich.

2.2 Art und Umfang der Bildmotive
Es werden ausschließlich die Bildmotive erstellt, die der vereinbarten Shootingart entsprechen.

2.3 Baby‑ und Kinderfotoshootings
Bei Baby‑ und Kinderfotoshootings werden ausschließlich Einzelaufnahmen des jeweiligen Kindes erstellt. Familienportraits, Eltern‑Kind‑Motive, Geschwisterbilder oder sonstige Gruppenaufnahmen sind nicht Bestandteil dieser Shootingart und gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Der Anbieter ist zur Erstellung solcher Aufnahmen im Rahmen eines Baby‑ oder Kinderfotoshootings nicht verpflichtet.

2.4 Familien‑, Gruppen‑ und Gemeinschaftsshootings
Bei Familien‑, Gruppen‑ oder sonstigen Gemeinschaftsshootings werden ausschließlich Gruppenaufnahmen der gesamten teilnehmenden Personen erstellt. Einzelporträts, Paarmotive oder sonstige Aufnahmen einzelner Teilnehmer gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang und werden im Rahmen dieser Shootingart nicht angefertigt. Der Anbieter ist zur Erstellung solcher Einzel‑ oder Paaraufnahmen nicht verpflichtet.

2.5 Aufnahmen mit Hunden im Rahmen verschiedener Shootingarten
Bei Baby‑ und Kinderfotoshootings, Familien‑, Gruppen‑ oder sonstigen Gemeinschaftsshootings sowie bei Paar‑ und Einzelfotoshootings können Hunde anwesend sein und in die vereinbarten Motive einbezogen werden. Hunde gelten dabei als zusätzliche Motive, wodurch sich die maximal zulässige Personenzahl um die Anzahl der teilnehmenden Hunde entsprechend reduziert. Einzel‑ oder Portraitaufnahmen von Hunden sind nicht Bestandteil dieser Shootingarten und werden im Rahmen dieser Leistungen nicht erstellt.

2.6 Tierfotoshootings
Bei Tierfotoshootings werden ausschließlich Einzelaufnahmen des Tieres erstellt. Aufnahmen mit Personen – einschließlich Familienmotiven, Besitzer‑Tier‑Porträts oder Gruppenbildern – sind nicht Bestandteil dieser Shootingart und gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Der Anbieter ist zur Erstellung solcher Personen‑ oder Kombinationsmotive im Rahmen eines Tierfotoshootings nicht verpflichtet.

2.7 Auswahl der Bilder
Die Auswahl der Bilder erfolgt ausschließlich durch den Anbieter im Rahmen seines künstlerischen Ermessens. Ein Anspruch auf Mitwirkung oder alternative Auswahlverfahren besteht nicht.

2.8. Stil der Bearbeitung
Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil des Anbieters.

2.9 Nicht geschuldete Leistungen
Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind insbesondere:

1. die Erstellung zusätzlicher Motive außerhalb der vereinbarten Shootingart,
2. die Anfertigung von Bildbearbeitungen, die über den vereinbarten Stil hinausgehen,
3. Eine bestimmte Mindest‑ oder Höchstanzahl an Bildern wird nicht geschuldet. Maßgeblich ist die im Angebot oder der Leistungsbeschreibung genannte Orientierungsspanne,
4. die Bereitstellung von Rohdaten (RAW‑Dateien).

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Bereitstellung relevanter Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Ort, Zeit, Ablauf, Zugangsmöglichkeiten, Ansprechpartnern, Teilnehmern sowie zu besonderen organisatorischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen zutreffend sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden resultieren, gehen zu dessen Lasten.

3.2 Organisation der Teilnehmer
Der Kunde ist für die vollständige und rechtzeitige Organisation aller am Shooting oder Video-Dreh beteiligten oder anwesenden Personen verantwortlich. Er stellt sicher, dass sämtliche Teilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt am angegebenen Ort erscheinen, über den Ablauf informiert sind und die für die Durchführung des Shootings erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

3.3 Verantwortung für Einholung von Einwilligungen nach DSGVO
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Einwilligungen, Zustimmungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen nach der DSGVO für die Anfertigung, Verarbeitung und Nutzung von Foto‑ und Videoaufnahmen der teilnehmenden oder anwesenden Personen eigenverantwortlich einzuholen. Der Kunde stellt sicher, dass alle betroffenen Personen über Art, Umfang und Zweck der Aufnahmen sowie über ihre Rechte nach der DSGVO informiert werden.

3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche für die Durchführung des Shootings erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören insbesondere die Einholung von Foto‑ und Drehgenehmigungen, die Klärung von Haus‑ und Nutzungsrechten, die Zustimmung von Location‑Betreibern sowie die Sicherstellung, dass keine Rechte Dritter (z. B. Marken‑, Urheber‑ oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.

Der Kunde gewährleistet zudem, dass der Anbieter die Location rechtmäßig betreten und dort Aufnahmen anfertigen darf.

3.5 Verzögerungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Shooting oder der Video-Dreh zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden kann. Verzögerungen, Wartezeiten oder Leistungshindernisse, die durch den Kunden, dessen Teilnehmer oder durch unzureichende organisatorische Vorbereitung entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

Der Anbíeter ist berechtigt, den durch Verzögerungen entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen oder – sofern die Durchführung des Shootings dadurch wesentlich beeinträchtigt wird – den Termin abzubrechen und die vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe zu verlangen.

3.6 Freistellung des Anbieters
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Pflichtverletzungen des Kunden, fehlenden Genehmigungen, unzureichenden Informationen, organisatorischen Versäumnissen oder datenschutzrechtlichen Verstößen geltend gemacht werden.

Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich Gerichts‑ und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

3.7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung, ist der Anbieter berechtigt, die Durchführung des Shootings zu verweigern. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz besteht in diesem Fall nicht.

4. Preis‑, Zahlungs‑ und Auslieferungsbedingungen

4.1 Preise
Alle fotografische Leistungen, Bildbearbeitung und projektbezogene Tätigkeiten erfolgen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen des Anbieters. Sämtliche Preise sind in Euro (EUR) angegeben.

4.2 Umsatzsteuerbefreiung
Der Anbieter ist gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit; daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

4.3 Zusätzliche Kostenpositionen
Kosten für Genehmigungen, Locations, Assistenzen, besondere technische Anforderungen, Drohneneinsätze oder sonstige projektbezogene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

4.4 Preisanpassungen bei Projektänderungen
Für Kunden, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln, gilt: Ändert der gewerbliche Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, den Zeitplan oder organisatorische Rahmenbedingungen, können sich die vereinbarten Preise entsprechend erhöhen oder verringern. Grundlage ist der zusätzliche oder reduzierte Aufwand, der durch die Änderung entsteht. Der Anbieter informiert den gewerblichen Kunden vor Umsetzung der Änderung in Textform über die angepassten Kosten.

4.5 Anfahrtskosten
Für Fahrten zum Einsatzort werden Anfahrtskosten nach der Kilometerpauschale gemäß Angebot/Preisliste berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der einfachen Strecke zwischen dem Standort des Anbieters und dem Einsatzort. Zusätzlich anfallende Mehrkilometer oder Parkkosten werden gesondert ausgewiesen.

4.6 Zahlungsarten
Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:

1. PayPal
2. Klarna
3. Kreditkartenzahlung
4. Überweisung
5. Apple Pay*

Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen. Die technische Verfügbarkeit der jeweiligen Zahlungsdienstleister liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und kann nicht gewährleistet werden.

*Apple Pay ist nur auf Apple Endgeräten bei gleichzeitiger Verwendung des Safari Browsers verfügbar!

4.7 Zahlungsbedingungen
Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlung zu verlangen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang über den vom Kunden gewählten Zahlungsweg oder dem vom Anbieter benannten Konto.

4.8 Auslieferungsbedingungen
Die Auslieferung der finalen digitalen Dateien erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des geschuldeten Gesamtbetrags einschließlich etwaiger Nebenkosten über dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg oder dem vom Anbieter benannten Konto.

4.9 Zahlungsfristen und Mahnverfahren
Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der vollständige Betrag auf dem vom Anbieter benannten Konto gutgeschrieben ist. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät der Kunde gemäß § 286 BGB in Zahlungsverzug.

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro Mahnung erheben. Sofern der Kunde Verbraucher ist, erfolgt die Berechnung der Verzugszinsen nach § 288 BGB. Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, ist der Anbieter berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten sowie alle weiteren Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde.

4.10 Anspruchsverfall bei nicht termingebundenen Fotoshootings und Workshops
Nicht termingebundene Fotoshootings und Workshops unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der zugrunde liegende Vertrag abgeschlossen wurde. Sie läuft unabhängig davon, ob und wann der Kunde später einen Termin vereinbart oder ob zu einem späteren Zeitpunkt Durchführungstermine verfügbar sind.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Verjährungsfrist einen Termin zu vereinbaren und die gebuchte Leistung abzurufen. Wird innerhalb der Verjährungsfrist kein Termin vereinbart, erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der Leistung. Eine Rückerstattung des vereinbarten Honorars ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter dem Kunden innerhalb der Verjährungsfrist zumutbare und ausreichend verfügbare Termine angeboten hat.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine Einlösung aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage verfügbare Termine für Fotoshootings und Workshops zur Verfügung; ein Anspruch auf bestimmte Termine, Zeiträume oder Kapazitäten besteht nicht.

5. Arbeits‑, Buchungs‑ und Nutzungszeiten

5.1 Abrechnung von Warte- und Fahrzeiten
Alle Warte‑ sowie Fahrtzeiten des Anbieters innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums gelten als vollwertige Arbeitszeit und werden gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern den Buchungszeitraum nicht und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Anbieter hat die Verzögerung zu vertreten.

5.2 Nutzung der Inklusivstunden im Fotoshooting‑Paket
Die im jeweiligen Fotoshooting‑Paket enthaltenen Inklusivstunden sind einheitlich innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist eine Aufteilung dieser Stunden auf unterschiedliche Tageszeiten oder auf mehrere Termine an verschiedenen Tagen ausgeschlossen.

5.3. Abrechnung von Mehrstunden
Überschreitet der Einsatz den vereinbarten Buchungszeitraum, gelten alle darüberhinausgehenden Zeiten als Mehrstunden. Mehrstunden werden nach dem regulären Stundensatz des Anbieters abgerechnet und sind vom Kunden zu tragen. Die Berechnung erfolgt im 30‑Minuten‑Takt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

5.4 Verlängerung des Buchungszeitraums
Eine Verlängerung des Buchungszeitraums, auch wenn diese erst während des laufenden Shootings gewünscht wird, kann der Anbieter nur dann ermöglichen, wenn keine Folgetermine oder organisatorischen Verpflichtungen entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber liegt allein beim Anbieter. Verlängerungen gelten als zusätzliche Arbeitszeit und werden gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Ein Anspruch des Kunden auf Verlängerung besteht nicht.

5.5 Nichtnutzbarkeit von Restzeiten
Nicht genutzte oder durch den Kunden verursachte Warte‑ und Leerlaufzeiten verfallen ersatzlos. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Zeiten Bestandteil des gebuchten Leistungszeitraums sind und nicht gutgeschrieben oder erstattet werden.

5.6 Ortswechsel während des Shootings
Ortswechsel innerhalb des Buchungszeitraums sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich. Fahrtzeiten zwischen den Locations gelten als vollwertige Arbeitszeit. Entstehen durch Ortswechsel zusätzliche Kosten (z. B. Mehrkilometer, Parkgebühren, Eintrittsgelder, Transportkosten), sind diese vom Kunden zu tragen.

6. Ticketbedingungen für Fotoevents

6.1 Gültigkeit von Tickets
Jedes Ticket ist ausschließlich für das auf dem Ticket angegebene Datum sowie die dort ausgewiesene Uhrzeit gültig. Eine Teilnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

6.2 Ticketberechtigung
Jedes Ticket berechtigt ausschließlich einen einzelnen Teilnehmer (eine Person oder ein Tier) zur Teilnahme am gebuchten Foto-Event.

6.3 Nichtübertragbarkeit von Tickets
Tickets sind teilnehmergebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe oder Veräußerung an Dritte ist ebenso ausgeschlossen wie eine gemeinsame oder wechselnde Nutzung durch mehrere Personen, mehrere Tiere oder Gruppen.

6.4 Verfall bei Verspätung oder Nichterscheinen
Für Tickets zu festen Terminen besteht keine Möglichkeit zur Umbuchung oder Erstattung. Dies gilt insbesondere für Verbraucher, da Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

7. Stornierung, Terminverschiebung und Ersatztermine

7.1 Stornokosten bei Terminabsage durch den Kunden
Wird ein gebuchtes Fotoshooting durch den Kunden storniert, fallen die vertraglich vereinbarten Stornogebühren zu Lasten des Kunden an. Mit Zugang der Stornierung endet der Vertrag; die Pflicht zur Zahlung bereits entstandener oder vereinbarter Stornogebühren bleibt bestehen. Für die Einhaltung von Fristen, insbesondere solcher, die eine Erhöhung der Stornogebühren auslösen, ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich.

Erfolgt die Absage des Termins durch den Kunden, werden folgende Stornogebühren fällig:

bis 60 Tage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung,
bis 30 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
bis 10 Tage vor dem Termin: 75 % der vereinbarten Vergütung,
ab 10 Tage vor dem Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung, da der Termin erfahrungsgemäß nicht mehr neu vergeben werden kann.

Die Stornierung beendet den Vertrag; die Pflicht zur Zahlung der jeweils anfallenden Stornogebühren bleibt bestehen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, kurzfristig frei werdende Termine anderweitig zu vergeben oder die Stornogebühren zu reduzieren.

7.2 Terminverschiebung durch den Kunden
Wünscht der Kunde eine Verschiebung des vereinbarten Termins, kann der Anbieter eine Umbuchungsgebühr erheben. Die Umbuchungsgebühr entsteht unabhängig davon, ob der Ersatztermin bereits feststeht oder erst später vereinbart wird. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

7.3 Ersatztermin bei gesundheitlicher Verhinderung
Kann der Kunde den vereinbarten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen, kann gegen eine Gebühr ein Ersatztermin vereinbart werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen Attests zu verlangen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Bereits entstandene Kosten oder vereinbarte Stornogebühren bleiben unberührt, sofern der Kunde den Ersatztermin erneut nicht wahrnimmt.

7.4 Verrechnung geleisteter Anzahlung
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf das fällige Ausfallhonorar angerechnet. Ein Anspruch auf Rückerstattung darüberhinausgehender Beträge besteht nicht.

7.5 Nachweis höherer oder geringerer Schadenshöhe
Dem Anbieter bleibt vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden oder Vergütungsausfall nachzuweisen, insbesondere bei kurzfristigen Absagen oder ausgefallenen Buchungen. Ebenso steht es dem Kunden frei nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.6 Erstattung vorbereitungsbedingter Auslagen
Der Kunde ist verpflichtet, solche Kosten und Auslagen zu übernehmen, die aufgrund der Stornierung nicht mehr rückgängig zu machen sind – beispielsweise für Requisiten, Location‑Mieten oder sonstige vorbereitende Maßnahmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter den Kunden vorab schriftlich auf diese zusätzlichen Kosten hingewiesen hat.

8. Tieraufnahmen – Verantwortung, Gesundheitszustand, Verhalten und Sicherheit

8.1 Verantwortung des Tierhalters / Aufsichtspflicht
Der Kunde bleibt während des gesamten Shootings für sein Tier verantwortlich, einschließlich Sicherung, Beaufsichtigung und Kontrolle. Er haftet für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.

8.2 Gesundheit des Tieres
Der Kunde versichert, dass das Tier gesund, belastbar und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Tiere mit Schmerzen, Atemnot, Kreislaufproblemen oder sonstigen Einschränkungen sind von Fotoshootings grundsätzlich ausgeschlossen.

8.3 Verhalten des Tieres / Unvorhersehbarkeit

1. Der Kunde stellt sicher, dass teilnehmende Tiere sozialverträglich und führbar sind. Tiere, die durch unverträgliches Verhalten, mangelnde Führbarkeit oder starke Übererregung auffallen, werden vom Shooting ausgeschlossen. Ein Ausschluss einzelner Tiere oder die Unmöglichkeit gemeinsamer Aufnahmen (z.B. Mehrhunde-Shooting) begründet keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf Rückerstattung des Shootingpreises, auch nicht teilweise.

2. Nehmen Tiere auf Wunsch des Kunden an Hochzeits‑, Familienfotoshootings oder anderen fotografischen Leistungen teil, besteht kein Anspruch auf bestimmte Bildmotive oder verwertbare Aufnahmen, wenn das Tier aufgrund seiner Eigenarten nicht fotografierbar ist. Dazu zählen insbesondere ausgeprägte Unruhe, Angstverhalten, mangelnde Führbarkeit, Verweigerung der Mitarbeit oder Übererregung, die eine fotografische Umsetzung objektiv verhindern oder erheblich einschränken. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf Rückerstattung des Shootingpreises, auch nicht teilweise.

8.4 Sicherheit am Set
Der Anbieter entscheidet über sichere Abläufe, Positionen und Situationen. Tiere dürfen nicht in gefährliche Positionen gebracht werden. Der Anbieter kann Szenen abbrechen, wenn Risiken entstehen.

9. Digitale Bildlieferungen

9.1 Digitale Bildlieferungen
Der Anbieter stellt dem Kunden die vereinbarten Bilddateien in digitaler Form zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt ausschließlich über eine geschützte Online-Galerie. Ein Anspruch auf die Bereitstellung physischer Datenträger (USB‑Stick o.ä.) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zur Annahmeverweigerung, es sei denn, der Anbieter hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9.2 Dateiformate und Auflösung
Die digitalen Bilder werden im gängigen Dateiformat JPEG und in der vereinbarten Auflösung bereitgestellt.

9.3 Bereitstellungsfrist
Die Bereitstellung der digitalen Bilddateien erfolgt innerhalb der in der Produktbeschreibung genannten Frist und setzt die vollständige Begleichung des für das Fotoshooting geschuldeten Entgelts einschließlich etwaiger Nebenkosten voraus (vgl. § 2.8 dieser AGB). Diese Frist kann je nach Umfang des Auftrags, Saison und Auslastung variieren. Verzögerungen aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Die Frist ist unverbindlich.

9.4 Download und Zugriff
Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Dateien innerhalb der angegebenen Frist herunterzuladen und eigenständig zu sichern. Nach Ablauf der Frist deaktiviert der Anbieter den Zugriff auf die Online-Galerie oder den Downloadlink. Eine erneute Bereitstellung ist nur nach Absprache und gegen Gebühr möglich.

9.5 Bereitstellung digitaler Bilder ohne Wasserzeichen
In der Online-Galerie sind die Bilder mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen. Dieses Wasserzeichen dient ausschließlich dem Schutz der Vorschaubilder und verhindert, dass diese nicht für die Fotoentwicklung oder den digitalen Einsatz geeigneten Vorschaugrafiken heruntergeladen und genutzt werden. Der Anbieter stellt dem Kunden sämtliche final bearbeiteten digitalen Bilddateien grundsätzlich ohne Wasserzeichen zur Verfügung. Die gelieferten Dateien sind voll nutzbar und frei von sichtbaren Schutzkennzeichnungen.

Von der Bereitstellung ohne Wasserzeichen ausgenommen sind ausschließlich Eventfotos, die im Rahmen einer Veranstaltung mit einem Sponsoren‑ oder Veranstalterlogo versehen sein können. Diese Logos sind Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und können nicht entfernt werden.

9.6 Datensicherung und Archivierung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Bilddaten über die vereinbarte Lieferzeit hinaus zu archivieren. Eine freiwillige Archivierung begründet keinen Anspruch auf spätere Herausgabe oder erneute Bereitstellung.

9.7 Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Empfang, das Öffnen und die Speicherung der digitalen Dateien bereitzustellen. Für Kompatibilitätsprobleme oder technische Einschränkungen auf Kundenseite übernimmt der Anbieter keine Haftung.

10. Fremdproduktion und Lieferzeiten

10.1 Fremdproduktion von Fotoprodukten
Der Anbieter bietet die Erstellung von Fotoprodukten (z. B. Abzüge, Wandbilder und sonstige Druckerzeugnisse) ausschließlich über externe Produktionsdienstleister an. Die Herstellung, Weiterverarbeitung und der Versand dieser Produkte erfolgen durch einen unabhängigen Drittanbieter, derzeit Saal Digital, der als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB tätig wird. Der Anbieter ist nicht Hersteller der gelieferten Fotoprodukte.

10.2 Lieferzeiten und Versand
Die Produktions‑ und Lieferzeiten richten sich nach den Angaben des jeweiligen Dienstleisters. Diese können je nach Produktart, Material, Format und Auslastung variieren. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Produktionsdauer, Versandgeschwindigkeit oder die Verfügbarkeit einzelner Produkte. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich und stellen keine garantierten Fristen dar.

10.3 Haftung für Verzögerungen
Für Verzögerungen, die durch den externen Dienstleister entstehen – insbesondere Produktionsengpässe, technische Störungen, Lieferverzögerungen oder Transportprobleme – übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Verantwortung für die termingerechte Herstellung und Lieferung liegt ausschließlich beim Dienstleister.

10.4 Produktqualität und Reklamationen
Reklamationen bezüglich der Produktqualität, Druckfehlern, Materialabweichungen oder Transportschäden sind direkt gegenüber dem Produktionsdienstleister geltend zu machen. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Kommunikation, ist jedoch nicht Vertragspartner für die Herstellung und daher nicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.

10.5 Gefahrübergang
Gefahrübergang beim Versand von Fotoprodukten durch den Dienstleister gemäß dessen AGB.

10.6 Änderungen des Dienstleisters
Der Anbieter behält sich vor, den Produktionsdienstleister jederzeit zu wechseln, sofern dies für die Qualitätssicherung oder den reibungslosen Ablauf erforderlich ist. Änderungen haben keinen Einfluss auf bestehende Verträge, sofern die Leistung gleichwertig erbracht wird.

11. Gewährleistung / Mängelrüge / Abnahme bei digitalen Bilddateien

11.1 Technische Qualität der gelieferten digitalen Aufnahmen
Der Anbieter liefert sämtliche digitalen Bilddateien in einem technisch einwandfreien Zustand, der dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

11.2 Gestaltung und Ausschluss von Reklamationen bei fehlenden Vorgaben
Sofern der Kunde keine ausdrücklich und eindeutig formulierten gestalterischen Vorgaben erteilt, sind Beanstandungen hinsichtlich Bildauffassung, künstlerischer Gestaltung oder stilistischer Entscheidungen ausgeschlossen.

11.3 Prüfpflicht und Abnahme der Bilder
Der Kunde wird gebeten, die gelieferten Bilder unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel (z. B. beschädigte Dateien) sind

1. bei Verbrauchern innerhalb von 5 Tagen nach Bereitstellung der Bilder,
2. bei Unternehmern innerhalb von 48 Stunden nach Bereitstellung der Bilder

schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß abgenommen.

11.4 Subjektiver Wahrnehmungen
Subjektive Faktoren wie Helligkeit, Kontrast, Farbstimmung, Hauttöne, Bildstil oder Bearbeitungsintensität stellen keinen Mangel dar, sofern der Anbieter den üblichen Stil der Feenstaub Entertainment Fotografie eingehalten hat.

Bildrauschen, Filmkorn oder vergleichbare Strukturen – bedingt durch Lichtverhältnisse, hohe ISO‑Werte oder gestalterische Entscheidungen – sind ebenfalls kein Mangel. Gleiches gilt für sichtbare Qualitätsverluste bei starken Ausschnittsvergrößerungen, großformatigen Drucken oder extremen Bearbeitungswünschen. Künstlerisch eingesetztes Rauschen oder Körnung ist zulässig; Reklamationen hieraus sind ausgeschlossen.

Die Auflösung der gelieferten Dateien ist für den vereinbarten Nutzungszweck optimiert. Für weitergehende Verwendungen übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Der Kunde hat die Eignung der Dateien vor Weiterverarbeitung oder Druck selbst zu prüfen.

11.5 Nacherfüllung bei berechtigter Mängelrüge
Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht nur bei erheblichen Mängeln.

11.6 Ausschluss von Schadensersatz
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

11.7 Fremdleistungen
Werden Leistungen durch Dritte erbracht (z. B. Druckdienstleister, Labor), gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem jeweiligen Dienstleister.

12. Nutzungsrechtsvorbehalt und Aufrechnungsrechte

12.1 Bereitstellung digitaler Dateien und Nutzungsrechte nach Zahlungseingang
Digitale Dateien werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Kunden übergeben. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe von Bildern ist vor diesem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit Zahlungseingang.

Gegenüber Kunden, die juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich‑rechtliche Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und die Ware im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwerben, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus auf sämtliche bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

12.2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber gewerblichen Kunden (Unternehmern gemäß § 14 BGB) ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

Gegenüber Privatkunden (Verbrauchern gemäß § 13 BGB) besteht ein Zurückbehaltungsrecht ausschließlich hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unmittelbar leistungsbezogen sind. Nicht leistungsbezogene Gegenansprüche begründen kein Zurückbehaltungsrecht.

13. Bildnutzungsrechte und Urheberrecht

13.1 Urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass sämtliches vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist. Es handelt sich dabei – je nach Art der Aufnahme – entweder um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder um Lichtbilder gemäß § 72 UrhG, deren Urheber und Rechteinhaber ausschließlich der Anbieter ist. Der Kunde erhält lediglich die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Weitergehende Rechte, insbesondere Eigentumsrechte oder umfassende Verwertungsrechte, werden nicht übertragen.

13.2 Unberechtigte Nutzung
Jegliche Nutzung der Bilder ohne wirksam eingeräumte Nutzungsrechte berechtigt den Anbieter, Unterlassungs‑, Schadensersatz‑ sowie Lizenzansprüche geltend zu machen. Bereits überlassene Dateien gelten in diesem Fall ausschließlich als unverbindliche Ansichtsexemplare und dürfen nicht veröffentlicht oder weiterverwendet werden.

13.3 Umfang der Nutzungsrechte
Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Mit dem Erwerb eines Fotos erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke. Gewerbliche oder redaktionelle Nutzungen bedürfen einer gesonderten, ausdrücklich vereinbarten Lizenz, die individuell festgelegt und vertraglich geregelt wird.

13.4 Keine Weitergabe von Nutzungsrechten
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte sind ausschließlich personenbezogen und gelten jeweils nur für die konkret berechtigte natürliche oder juristische Person. Eine Übertragung, Weitergabe oder sonstige Form der Nutzungsrechtsverschaffung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters strikt untersagt.

Dies umfasst insbesondere verbundene Unternehmen, Konzern‑ und Tochtergesellschaften sowie sonstige nahestehende Personen, Organisationen oder wirtschaftlich verbundene Einheiten. Jede Nutzung durch nicht ausdrücklich berechtigte Dritte stellt eine unzulässige Rechteverletzung dar.

13.5 Verbot von Bildveränderungen und Nachstellungen
Jegliche Veränderung des Bildmaterials – etwa durch Montage, Composing, digitale Manipulation oder sonstige elektronische Bearbeitung – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. Das Bildmaterial darf zudem weder abgezeichnet noch nachgestellt oder als Vorlage für neue, eigenständige Werke verwendet werden.

13.6 Urhebervermerk bei öffentlicher Nutzung
Bei öffentlicher Nutzung (z.B. Social Media) ist ein Urhebervermerk gut sichtbar und eindeutig dem verwendeten Bild zuzuordnen. Der Standardvermerk lautet: „Foto(s): Sascha Lamozik / FEE“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

14. Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverletzung

14.1 Unberechtigter Bildnutzung
Für jede unberechtigte Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung des vom Anbieter bereitgestellten Bildmaterials wird eine angemessene Vertragsstrafe pro Einzelfall fällig. Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen festgelegt (§ 315 BGB).

Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn

1. die Nutzung über den vertraglich eingeräumten Umfang hinausgeht,
2. keine gültige Lizenz besteht oder
3. vereinbarte Nutzungsbeschränkungen missachtet werden.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatz‑, Unterlassungs‑ oder Lizenzansprüche bleibt hiervon unberührt und wird ausdrücklich vorbehalten.

14.2 Fehlende Urheberbenennung
Unterbleibt bei einer öffentlichen Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe des Bildmaterials die erforderliche, eindeutig zuordenbare Urheberbenennung des Anbieters, ist ebenfalls eine Vertragsstrafe je Bild und je Einzelfall zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung im Übrigen rechtmäßig erfolgt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben auch in diesem Fall unberührt.

14.3 Keine automatische Rechteübertragung
Die Zahlung einer Vertragsstrafe nach Ziffer 12.1 oder 12.2 führt weder zur Einräumung noch zur Erweiterung von Nutzungsrechten. Eine rechtmäßige Nutzung des Bildmaterials ist weiterhin ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Lizenzbedingungen zulässig. Ohne eine ausdrücklich erteilte Lizenz bleibt jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus unzulässig.

15. Widerrufsrecht / Ausschluss des Widerrufsrechts

15.1 Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

15.2 Ausübung des Widerrufs
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, E‑Mail, telefonisch oder über den Widerrufsbutton auf der Webseite) seinen Entschluss mitteilen, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Abgabe bzw. Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist.

15.3 Folgen des Widerrufs
Widerruft der Kunde den Vertrag, werden alle Zahlungen, die der Anbieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung erstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15.4 Zustimmung zum vorzeitigen Beginn
Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde im Rahmen des Buchungsvorgangs ausdrücklich verlangt und bestätigt, dass der Anbieter – sofern erforderlich und insbesondere dann, wenn das Fotoshooting innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen stattfinden soll – bereits vor Ablauf dieser Widerrufsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter erlischt das Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 356 Abs. 4 BGB.

Widerruft der Kunde, nachdem der Anbieter bereits einen Teil der vereinbarten Dienstleistung erbracht hat, ist der Kunde verpflichtet, für diesen erbrachten Teil Wertersatz zu leisten. Nach Zugang des Widerrufs erstattet der Anbieter bereits geleistete Zahlungen des Kunden, vermindert um den geschuldeten Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde bestätigt zudem, dass sämtliche hierfür erforderlichen Zustimmungen freiwillig erfolgen und nicht Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages sind, sofern der Kunde nicht wünscht, dass die Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. (optional)

15.5 Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Fotoprodukten
Für Fotoabzüge und sonstige Fotoprodukte, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

15.6 Kein Widerrufsrecht für terminierte Fotoevents
Für den Erwerb von Tickets zu terminierten Fotoevents – hierzu zählen insbesondere Workshops oder organisierte Fotoshooting-Veranstaltungen – besteht kein Widerrufsrecht. Mit dem Kauf eines Tickets wird ein fester Termin gebucht; daher ist ein Widerruf gesetzlich ausgeschlossen.

15.7 Digitale Inhalte und Verlust des Widerrufsrechts
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden (z. B. Bilddateien, Online‑Galerien), erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sobald der Kunde

1. der sofortigen Ausführung ausdrücklich zustimmt und
2. bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Der Kunde erklärt bei seiner Buchung ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung erlischt. Ohne diese ausdrückliche Zustimmung kommt insgesamt kein wirksamer Vertrag zustande.

15.8 Widerrufsformular
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen möchte, kann er hierzu das bereitgestellte Widerrufsformular verwenden und es per Briefpost an folgende Anschrift senden:

Feenstaub Entertainment Eventfotografie
Sascha Lamozik
Bockmühlenweg 6
45143 Essen

Alternativ kann das Widerrufsformular auch per E‑Mail an mail(at)feenstaub‑entertainment.de übermittelt werden.

16. Haftung, höhere Gewalt und Leistungsstörungen

16.1 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt und nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen
Der Anbieter haftet nicht für den Ausfall, die Verzögerung oder die Unterbrechung eines Fotoshootings, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Durchführung des Auftrags beeinträchtigen oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere:

1. Verkehrsstörungen
2. Naturereignisse wie Sturm, Überschwemmungen oder Erdbeben
3. Außergewöhnliche, extreme Wetterbedingungen
4. Pandemien oder Epidemien
5. Ausfälle oder Verzögerungen durch Dritte (z. B. Standesamt, Kirche, Restaurant, Eventlocation)

16.2 Haftungsausschluss bei behördlichen Anordnungen
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Absagen oder Einschränkungen, die aufgrund behördlicher Maßnahmen erfolgen. Dies umfasst insbesondere:

1. Lockdowns
2. Quarantäneanordnungen
3. Veranstaltungsverboten

16.3. Kostenregelung bei höherer Gewalt
Entstehen dem Anbieter aufgrund der in den Ziffern 14.1 und 14.2 genannten Ereignisse zusätzliche Aufwendungen oder Kosten – etwa für erneute Anfahrten, Ersatztermine, zusätzliche Organisation, Location‑ oder Studiomieten oder sonstige notwendige Maßnahmen – trägt der Kunde diese Kosten.

16.4 Ersatztermine und Verschiebungen
Kann ein Fotoshooting aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände nicht wie geplant stattfinden, bemühen sich beide Parteien um einen zeitnahen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Bereits entstandene Kosten bleiben hiervon unberührt.

16.5 Haftung bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben
Wird eine Veranstaltung aufgrund von Verstößen gegen bundes-, landes- oder kommunalrechtliche Vorschriften abgebrochen und liegt die Verantwortung hierfür beim Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, sind die vollständigen Kosten des Fotoshootings zu entrichten. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Teilvergütung besteht nicht.

16.6 Haftungsausschluss bei technischen Störungen
Für technische Ausfälle von Kamera‑, Licht‑ oder sonstigem Equipment, die trotz ordnungsgemäßer Wartung unvorhersehbar auftreten, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

16.7 Haftungsausschluss für Ausfallzeiten
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Online‑Fotogalerie. Insbesondere kann der Anbieter nicht für technische Störungen, Ausfälle, Wartungsarbeiten oder sonstige Umstände haftbar gemacht werden, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit oder eingeschränkten Nutzung der Plattform führen. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund solcher Ausfallzeiten sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.

16.8 Haftung bei Pflichtverletzungen
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, seiner Mitarbeiter oder beauftragter Dritter verursacht werden. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

16.9 Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz
Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

16.10 Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an Fotoshootings oder Fotoworkshops erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, dessen Mitarbeiter oder beauftragte Personen sind ausgeschlossen. Der Kunde trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern kein abweichender schriftlicher Haftungsausschluss vereinbart wurde.

16.11 Einsatz eines Ersatzfotografen
Fällt der Anbieter aus Gründen aus, die nicht auf höhere Gewalt, Krankheit oder Quarantäne zurückzuführen sind, verpflichtet er sich, einen Ersatzfotografen zu vergleichbaren Konditionen bereitzustellen. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

16.12 Unmöglichkeit der Leistungserbringung
Sollte die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich werden, ohne dass den Anbieter ein Verschulden trifft, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits erbrachte Leistungen oder entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.

16.13 Änderungen des Angebots
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter behält sich vor, Teile der Webseite oder das gesamte Angebot jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder vorübergehend bzw. dauerhaft einzustellen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung ausländischer Rechtsordnungen ist ausgeschlossen.

17.2 Schriftform für Nebenabsprachen
Nebenabsprachen zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder von diesen AGB abweichende Regelungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Anbieters verbindlich.

17.3 Gerichtsstand für gewerbliche Kunden
Für Kunden, die

1. Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB),
2. juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
3. öffentlich‑rechtliches Sondervermögen

sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Essen (Nordrhein‑Westfalen) vereinbart. Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis entstehen.

17.4 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit (§ 306 BGB)

1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2.Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Service Level Agreement (SLA) – Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Dieses Service Level Agreement (SLA) regelt die technischen, rechtlichen und qualitativen Bedingungen für den Einsatz von KI‑gestützten Verfahren innerhalb der fotografischen Produktion und Postproduktion. Es ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und konkretisiert jene Leistungsbestandteile, die über klassische fotografische Bearbeitung hinausgehen und durch moderne KI‑Technologien ermöglicht werden.

Ziel dieses SLA ist es, den Umfang, die Grenzen und die Verantwortlichkeiten bei KI‑basierten Optimierungen, Retuschen und generativen Bildveränderungen eindeutig festzulegen. Dazu gehören insbesondere Transparenzpflichten nach geltendem Recht, Qualitätsstandards, datenschutzrechtliche Anforderungen sowie die Zuordnung von Nutzungs‑ und Haftungsfragen. Der Einsatz von KI erfolgt ausschließlich innerhalb der vereinbarten Leistung und unter Beachtung der technischen und rechtlichen Vorgaben.

Gültig ab: 02.10.2026

1. Leistungsumfang und Abgrenzung der KI‑Bearbeitung

Die generative KI‑Bildbearbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen des vereinbarten fotografischen Projekts und dient der unterstützenden Erstellung oder Modifikation visueller Inhalte. Ein Anspruch auf bestimmte Stilrichtungen, exakte Reproduktionen, realitätsgetreue Rekonstruktionen oder vollständig kontrollierbare Ergebnisse besteht nicht.

Die KI‑Bearbeitung ersetzt keine professionelle manuelle Retusche, keine fachgerechten Composings und keine kreative Bildgestaltung durch den Anbieter. Leistungen außerhalb des vereinbarten Bearbeitungsumfangs sind ausgeschlossen

2. Einsatz von KI‑Technologien (nicht-generativ)

Der Anbieter kann zur technischen Unterstützung KI‑basierte Werkzeuge einsetzen (z. B. Entrauschen, Maskieren, Objektentfernung, Hintergrundbereinigung). Diese Maßnahmen verändern den dokumentarischen Gehalt des Bildes nicht und gelten nicht als KI‑generierte Inhalte im Sinne der EU‑KI‑Verordnung (AI Act).

3. Beauftragung von KI‑Bearbeitungen durch den Kunden

3.1 Inhaltliche Veränderungen durch KI‑gestützte Verfahren 
Der Kunde ist darüber informiert, dass KI‑gestützte Verfahren Bildinhalte sichtbar verändern, ergänzen oder neu erzeugen können und dass die Ergebnisse nicht zwingend dem dokumentarischen Charakter klassischer Fotografie entsprechen.

3.2 Prüfpflicht des Kunden vor Veröffentlichung
Der Kunde prüft sämtliche KI‑Ergebnisse vor jeder Veröffentlichung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit sowie etwaige Kennzeichnungspflichten gemäß Art. 50 EU‑KI‑Verordnung.

3.3 Keine Echtheits‑ oder Realitätsgarantie
Der Anbieter schuldet bei generativen KI‑Bearbeitungen keine Echtheits‑ oder Realitätsgarantie.

3.4 Charakter der KI‑Bearbeitung und Zustimmungserfordernis
KI‑Bearbeitungen sind gesonderte kreativ‑technische Leistungen. Werden Bildinhalte durch KI erweitert, ersetzt oder neu erzeugt, erfolgt die Umsetzung ausschließlich nach dokumentierter Zustimmung. Privatkunden erteilen diese Zustimmung im Rahmen der Online‑Buchung; Geschäftskunden erhalten vor Durchführung der Bearbeitung eine entsprechende Anfrage per E‑Mail, deren Bestätigung dokumentiert wird.

4. Grenzen der generativen KI-Bildbearbeitung

4.1 Keine Rekonstruktion realer Ereignisse oder Personen
KI kann keine tatsächlichen Situationen, Körpermerkmale oder Umgebungen authentisch wiederherstellen, wenn diese im Ausgangsbild nicht vorhanden oder nur unzureichend erkennbar sind. Eine KI‑Erzeugung stellt stets eine synthetische, nicht verifizierbare Darstellung dar.

4.2 Keine garantierte Detailtreue oder physikalische Korrektheit
Perspektiven, Lichtverhältnisse, Schattenwürfe, feine Texturen (z. B. Haare, Hautstrukturen, Stoffdetails) sowie komplexe räumliche Tiefeninformationen können nur eingeschränkt oder fehlerhaft reproduziert werden. Abweichungen und Artefakte sind systembedingt möglich.

4.3 Keine vollständige Kontrolle über Stil, Variation oder Output
KI‑Modelle arbeiten nicht deterministisch. Es ist nicht möglich, ein exakt vorhersehbares Ergebnis, eine identische Wiederholung oder eine vollständig kontrollierbare Stiltreue zu garantieren.

4.4 Einschränkung der technisch erreichbaren Bildauflösung
Generative KI liefert keine garantiert druckfähige Auflösung. Die verwendeten KI‑Systeme stellen Ergebnisse ausschließlich in technisch begrenzter Ausgangsauflösung bereit, da KI-Modelle Bilder probabilistisch, nicht deterministisch erzeugen; eine darüber hinausgehende Qualitätssteigerung ist nur im Rahmen klassischer, nicht‑KI‑basierter Bildbearbeitung wie Interpolation/Upscaling‑ oder Retusche‑Methoden möglich, nicht durch erneute KI‑Generierung.

4.5 KI‑Bearbeitung – Ausschlüsse
Die nachfolgenden Inhalte sind von KI‑gestützten Bearbeitungen ausgeschlossen:

1. Urheberrechtlich geschützte Elemente
Generierung oder Veränderung von urheberrechtlich geschützten Werken, Markenlogos, Designs oder geschützten Persönlichkeitsmerkmalen ohne ausdrückliche Freigabe oder rechtliche Grundlage.

2. Marken‑ und Designschutz in bestehenden Bildern
Bearbeitung von Bildmaterial, in dem marken‑ oder designgeschützte Elemente sichtbar enthalten sind, sofern keine entsprechende Nutzungserlaubnis vorliegt.

3. Intime Darstellungen
Veränderung, Erweiterung oder Neugenerierung körpernaher oder intimer Szenen, insbesondere Kuss‑ oder vergleichbarer Nähe‑Darstellungen.

4. Blut‑, Verletzungs‑ und Gewaltszenen
Generierung oder Bearbeitung von Darstellungen, die Blut, Verletzungen, Gewalt oder vergleichbare Inhalte zeigen.

5. Transparenzpflichten und rechtliche Kennzeichnung

5.1 Transparenz zu fotografischen und KI‑generierten Inhalten gemäß Art. 50 EU‑KI‑Verordnung
Auf dieser Website werden überwiegend fotografische Inhalte gezeigt, die ohne generative KI erstellt wurden. Bildmaterial, das vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurde und unverändert fortbesteht, unterliegt gemäß Art. 50 EU‑KI‑Verordnung keiner rückwirkenden Kennzeichnungspflicht. Eine Kennzeichnungspflicht entsteht erst bei erneuter Veröffentlichung, wesentlicher Änderung oder neuer Nutzung des betreffenden Bildmaterials nach diesem Datum.

5.2 Kennzeichnungspflichten für KI‑gestützte Bildänderungen und Auskunftsrechte des Kunden
Der Anbieter erteilt dem Kunden auf Wunsch Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang KI‑gestützte Prozesse eingesetzt wurden. Sofern durch generative KI ein Bild entsteht oder verändert wird, das im Veröffentlichungskontext als authentisch oder wahr verstanden werden könnte, besteht eine sichtbare und eindeutige Kennzeichnungspflicht in unmittelbarer Nähe des Inhalts gemäß Art. 50 EU‑KI‑Verordnung. Der Anbieter weist den Kunden auf diese Pflicht hin; die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung, Nutzung und Veröffentlichung liegt aber ausschließlich beim Kunden bzw. beim veröffentlichenden Unternehmen.

5.3 Gesetzliche Transparenz‑ und Kennzeichnungspflichten für KI‑veränderte Inhalte

KI‑generierte oder KI‑modifizierte Inhalte können darüber hinaus weiteren gesetzlichen Transparenz‑ und Informationspflichten unterliegen, insbesondere nach Art. 50 EU‑AI‑Act sowie den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO. Der Kund
e ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Veröffentlichungen, Nutzungen oder Weitergaben der betreffenden Inhalte den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

5.4 Hinweis zur fehlenden Dokumentations‑ und Beweiskraft von KI‑Erzeugnissen
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass KI‑Erzeugnisse keine dokumentarische oder beweiskräftige Darstellung realer Ereignisse darstellen und nicht als solche verwendet werden dürfen, insbesondere nicht in behördlichen, vertraglichen oder rechtlichen Zusammenhängen.

6. Datenschutz & Datensicherheit

6.1 Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragserfüllung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich in dem Umfang verarbeitet, der zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies umfasst die zur Bearbeitung notwendigen Bilddaten sowie technisch erforderliche Metadaten, die im Rahmen des Einsatzes von KI‑gestützten Systemen verarbeitet werden können.

6.2 Datenschutzkonforme Nutzung KI‑gestützter Verfahren
KI‑gestützte Verfahren werden nur unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, eingesetzt. Eine Übermittlung von Bildmaterial an externe KI‑Dienste erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einwilligung des Kunden und nur an Dienste, die ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Art. 44 ff. DSGVO gewährleisten.

7. Haftung und Freistellung

7.1 Haftungsbeschränkung für KI‑Systeme
Der Anbieter haftet nicht für Fehlklassifizierungen, technische Analyseabweichungen oder sonstige Funktionsfehler KI‑gestützter Systeme, soweit diese keinen Einfluss auf die vertraglich geschuldete fotografische Leistung haben. KI‑gestützte Systeme stellen keine vertraglich geschuldete Hauptleistung dar, sondern dienen ausschließlich der unterstützenden technischen Verarbeitung. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach § 309 Nr. 7 BGB, bleiben unberührt.

7.2 Verantwortung für Qualitätskontrolle und Ergebnisvariabilität
Die Verantwortung für die finale Qualitätskontrolle liegt beim Auftraggeber. Generative Ergebnisse gelten als Entwürfe, die einer manuellen Prüfung und Freigabe bedürfen. Eine Gewährleistung für die Reproduzierbarkeit identischer Ergebnisse besteht nicht, da KI‑Modelle nicht deterministisch arbeiten und systembedingt variierende Resultate erzeugen.

7.3 Haftungsausschluss für rechtswidrige Nutzung von KI‑Inhalten
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die aus der Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstigen Verwertung von durch den Kunden veranlassten, generierten oder veröffentlichten KI‑Inhalten entstehen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der betreffenden KI‑basierten Inhalte rechtlich zulässig sind.

7.4 Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden veranlassten, beauftragten, bearbeiteten oder veröffentlichten KI‑Erzeugung oder KI‑Modifikation beruhen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

8. Widerruf bei digitalen KI‑Inhalten

Bei digitalen KI‑generierten oder KI‑modifizierten Inhalten, die dem Kunden unmittelbar bereitgestellt werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB ausgeschlossen sein. Der Kunde wird hierüber vor Vertragsschluss informiert und bestätigt, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung erlischt.

Service Level Agreement (SLA) – Drohneneinsätze

Der nachfolgende Service‑Level‑Anhang für Drohneneinsätze konkretisiert die technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen, die bei Buchung eines Drohnenflugs verbindlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses werden. Er legt die Anforderungen an Flugvorbereitung, Einsatzdurchführung, Sicherheitsmaßnahmen, Wetter- und Standortbedingungen sowie die Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien fest.

Ziel dieses SLA ist die Festlegung eines klar definierten, nachvollziehbaren und rechtssicheren Standards für sämtliche Drohnenflüge. Dadurch werden Qualität, Sicherheit und Rechtskonformität des Einsatzes verbindlich geregelt und für beide Parteien transparent dokumentiert.

Gültig ab: 02.10.2026

1. Vorrang der Luftfahrtsicherheit und gesetzlicher Vorgaben

Die Sicherheit beim Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugsystems hat oberste Priorität. Sämtliche Vorgaben der EU‑Drohnenverordnung sowie der Luftverkehrsordnung gehen vertraglichen Vereinbarungen vor.

Der Fernpilot ist für die sichere Durchführung des Flugbetriebs verantwortlich und trifft die endgültige Entscheidung über Start, Fortführung, Einschränkung oder Abbruch eines Einsatzes. Der Betreiber stellt sicher, dass Registrierung, Versicherung und alle gesetzlichen Pflichten erfüllt sind. Sicherheitsabstände, Flugverbotszonen und operative Beschränkungen sind zwingend einzuhalten.

2. Genehmigungen, Zuständigkeiten und Kostenregelung

Erforderliche Drohnenaufstiegsgenehmigungen sowie Sondergenehmigungen werden durch den Anbieter eingeholt. Sämtliche hierfür entstehenden Gebühren, behördlichen Kosten oder Sondernutzungsentgelte trägt der Kunde.

Für Genehmigungen, die Einsätze in Naturschutzgebieten, über Wasserstraßen oder auf Grundstücken Dritter betreffen, ist der Kunde verpflichtet, aktiv mitzuwirken und erforderliche Zustimmungen rechtzeitig bereitzustellen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden.

3. Gesetzliche Voraussetzungen und Wetterbedingungen

Drohnenflüge werden ausschließlich durchgeführt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie geeignete Wetter- und Sichtverhältnisse vorliegen. Ein Einsatz erfolgt insbesondere nicht:

1. bei Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
2. vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt
3. bei Windgeschwindigkeiten über 40 km/h oder stark böigem Wind
4. ohne direkten Sichtkontakt des Fernpiloten zur Drohne
5. in Sperrgebieten oder über Verkehrswegen ohne Genehmigung
6. über Menschenansammlungen unbeteiligter Personen
7. über Grundstücken ohne Zustimmung des Eigentümers
8. zu rechtswidrigen oder unzulässigen Zwecken

4. Drohnenaufnahmen, Videoschnitt und Bildbearbeitung

Der Anbieter fertigt Luftaufnahmen entsprechend den technischen Möglichkeiten und den jeweiligen Einsatzbedingungen an. Die Qualität der Aufnahmen richtet sich nach den realen Gegebenheiten des Einsatzortes sowie den Eigenschaften des eingesetzten Fluggeräts.
Beauftragt der Kunde zusätzlich Videoschnitt oder Bildbearbeitung, kann er einmalig Änderungswünsche äußern, sofern diese technisch und gestalterisch umsetzbar sind. Weitergehende Anpassungen gelten als Mehraufwand und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

5. Stornierung, Umbuchung und Kostenregelung

Wetterbedingte Absagen können gemäß der gültigen Preisübersicht kostenpflichtig auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Die tatsächliche Durchführbarkeit und Sicherheit des Einsatzes haben stets Vorrang.

Bereits entstandene Kosten – insbesondere Fahrtkosten sowie zeitlich begrenzte Sondergenehmigungen – werden unabhängig von Stornierung oder Umbuchung in Rechnung gestellt und fallen bei einem Ersatztermin erneut an.

Gibt der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben, die den Drohnenflug behindern oder unmöglich machen, trägt er die vollständigen Kosten des gebuchten Einsatzes, sofern den Anbieter kein Verschulden trifft.

6. Haftung und Versicherung

Der Anbieter haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

Alle Drohnenflüge sind durch eine gewerbliche Luftfahrt‑Haftpflichtversicherung abgesichert, die Schäden abdeckt, die im Zusammenhang mit dem professionellen Einsatz der Drohne entstehen können.

Feenstaub Entertainment

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