Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten verbindlich für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Feenstaub Entertainment Eventfotografie (nachfolgend „Anbieter“). Sie bilden die maßgebliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und seinen Kunden – unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt.
Leistungsarten und Anwendungsbereich Diese AGB finden auf alle Leistungen Anwendung, gleichgültig ob diese vor Ort, online über die Webseite, per elektronischer Kommunikation oder über andere geeignete Wege erbracht werden. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich und vollumfänglich an.
Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche rechtlich relevanten Informationen, Erklärungen, Vereinbarungen sowie die gesamte Kommunikation erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache.
Abweichende Bedingungen des Kunden Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie finden nur Anwendung, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Maßgebliche Fassung der AGB Es gilt ausschließlich diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlicht und dem Kunden zugänglich gemacht wurde. Änderungen oder Ergänzungen der AGB nach Vertragsschluss entfalten keine Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse.
Stand: 30.06.2026
1. Vertragsinhalt, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
1.1 Leistungsangebot und Buchungsmöglichkeiten
Der Anbieter stellt auf seiner Website ein umfassendes Leistungsportfolio im Bereich der Fotografie bereit. Dieses umfasst insbesondere die Buchung privater und gewerblicher Fotoshootings, die Bereitstellung hochaufgelöster digitaler Bilddateien sowie den Erwerb von Tickets für exklusive Fotoveranstaltungen.
1.2 Vertragsangebot und Buchungsprozess
Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website des Anbieters dient ausschließlich der unverbindlichen Information und stellt kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Sie ist vielmehr als invitatio ad offerendum zu verstehen, also als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Die Abgabe dieses Angebots erfolgt über das bereitgestellte Online‑Buchungssystem, das eine strukturierte, zügige und benutzerfreundliche Abwicklung ermöglicht. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab, das der Anbieter durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Ausführung der Leistung annehmen kann.
1.3 Preisirrtümer und Berichtigungsrecht
Der Anbieter ist berechtigt, offensichtliche Preisirrtümer sowie fehlerhafte Produkt‑ oder Leistungsangaben auf der Website zu berichtigen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert. Führt die Berichtigung zu einer Änderung des ursprünglich genannten Preises oder Inhalts, gilt das Angebot des Kunden als nicht angenommen. Der Kunde erhält die Möglichkeit, sein Angebot kostenfrei zu widerrufen bzw. erneut abzugeben.
Änderungen und Aktualisierungen bleiben jederzeit vorbehalten. Diese Regelung dient der Klarstellung, der Vermeidung von Preisirrtümern gemäß § 119 BGB sowie der rechtlichen Absicherung beider Vertragsparteien.
1.4 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für den jeweils aktuellen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Anbieter.
1.5 Vertragsverhältnis
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen ihm und dem Anbieter zustande kommen.
2. Preise, Zahlungsarten und Verjährung
2.1 Preise und Umsatzsteuerbefreiung
Alle Lieferungen und fotografischen Dienstleistungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen des Anbieters. Sämtliche Preise sind in Euro (EUR) angegeben. Der Anbieter ist gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit; daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2.2 Zahlungsarten für Fotoprodukte und Shootings
Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
1. PayPal
2. Klarna
3. Kreditkartenzahlung
4. Überweisung
5. Apple Pay*
Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen.
*Apple Pay ist nur auf Apple Endgeräten bei gleichzeitiger Verwendung des Safari Browsers verfügbar!
2.3 Zahlungsfristen und Mahnverfahren
Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der vollständige Betrag auf dem vom Anbieter benannten Konto gutgeschrieben ist. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät der Kunde gemäß § 286 BGB in Zahlungsverzug.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie angemessene Mahngebühren zu erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, ist der Anbieter berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten sowie alle weiteren Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde.
2.4 Anspruchsverfall bei nicht termingebundenen Fotoshootings und Workshops
Für gebuchte, jedoch terminlich nicht festgelegte Fotoshootings und Workshops gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Verjährungsfrist einen Termin zu vereinbaren und die gebuchte Leistung (Fotoshooting oder Workshop) in Anspruch zu nehmen. Erfolgt innerhalb der Verjährungsfrist keine Terminvereinbarung, erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der Leistung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesem Fall nicht.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine Einlösung aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage verfügbare Termine für Fotoshootings und Workshops zur Verfügung; ein Anspruch auf bestimmte Termine oder Zeiträume besteht nicht.
3. Arbeits‑, Buchungs‑ und Nutzungszeiten
3.1 Abrechnung von Warte- und Fahrzeiten
Alle Warte‑ sowie Fahrtzeiten des Anbieters innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums gelten als vollwertige Arbeitszeit und werden gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern den Buchungszeitraum nicht und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.2 Nutzung der Inklusivstunden im Fotoshooting‑Paket
Die im jeweiligen Fotoshooting‑Paket enthaltenen Inklusivstunden sind einheitlich innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist eine Aufteilung dieser Stunden auf unterschiedliche Tageszeiten oder auf mehrere Termine an verschiedenen Tagen ausgeschlossen.
3.3. Abrechnung von Mehrstunden
Überschreitet der Einsatz den vereinbarten Buchungszeitraum, gelten alle darüberhinausgehenden Zeiten als Mehrstunden. Mehrstunden werden nach dem regulären Stundensatz des Anbieters abgerechnet und sind vom Kunden zu tragen. Die Berechnung erfolgt im 30‑Minuten‑Takt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
3.4 Verlängerung des Buchungszeitraums
Eine Verlängerung des Buchungszeitraums, auch wenn diese erst während des laufenden Shootings gewünscht wird, kann der Anbieter nur dann ermöglichen, wenn keine Folgetermine oder organisatorischen Verpflichtungen entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber liegt allein beim Anbieter. Verlängerungen gelten als zusätzliche Arbeitszeit und werden gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Ein Anspruch des Kunden auf Verlängerung besteht nicht.
3.5 Nichtnutzbarkeit von Restzeiten
Nicht genutzte Zeiten innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums verfallen ersatzlos und können weder gutgeschrieben noch auf spätere Termine übertragen werden. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter die Leistung ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat.
3.6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle organisatorischen, technischen und persönlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung des Fotoshootings erforderlich sind. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, verspätetes Erscheinen, ungeeignete Räumlichkeiten oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, verlängern den Buchungszeitraum nicht. Der Anbieter ist berechtigt, dadurch entstehende Wartezeiten oder Mehraufwände gesondert zu berechnen.
3.7 Ortswechsel während des Shootings
Ortswechsel innerhalb des Buchungszeitraums sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich. Fahrtzeiten zwischen den Locations gelten als vollwertige Arbeitszeit. Entstehen durch Ortswechsel zusätzliche Kosten (z. B. Mehrkilometer, Parkgebühren, Eintrittsgelder, Transportkosten), sind diese vom Kunden zu tragen.
4. Ticketbedingungen für Fotoshootings und Fotoworkshops
4.1 Gültigkeit von Tickets
Jedes Ticket ist ausschließlich für das auf dem Ticket angegebene Datum sowie die dort ausgewiesene Uhrzeit gültig. Eine Teilnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
4.2 Ticketberechtigung für eine Person
Ein Ticket berechtigt ausschließlich eine Person zur Teilnahme am gebuchten Event. Eine Nutzung durch mehrere Personen oder eine gruppenweise Teilnahme ist ausgeschlossen.
4.3 Nichtübertragbarkeit von Tickets
Tickets sind personengebunden, nicht übertragbar und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veräußert werden. Die Teilnahme ist ausschließlich der auf dem Ticket registrierten Person vorbehalten.
4.4 Verfall bei Verspätung oder Nichterscheinen
Erscheint der Kunde nicht rechtzeitig oder bleibt er dem vereinbarten Termin vollständig fern, verfällt das Ticket ersatzlos. Eine Rückerstattung des Ticketpreises – auch teilweise – sowie eine Umbuchung auf einen anderen Termin sind ausgeschlossen.
5. Stornierung von Fotoshootings und Erstattungspflichten
5.1 Stornokosten bei Terminabsage durch den Kunden
Bei einer Stornierung des gebuchten Fotoshootings fallen Stornogebühren an. Diese sind vom Kunden zu tragen. Bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Stornogebühren bleibt der ursprüngliche Vertrag unverändert bestehen. Für die Einhaltung von Fristen, insbesondere solcher, die zu einer Erhöhung der Stornogebühren führen, ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich.
5.2 Höhe des Ausfallhonorars
Bei einer Stornierung fallen folgende Ausfallhonorare an:
1. Bis 90 Tage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Honorars
2. Bis 60 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
3. Bis 10 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
4. Weniger als 10 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
5.3 Verrechnung geleisteter Anzahlung
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf das fällige Ausfallhonorar angerechnet. Ein Anspruch auf Rückerstattung darüberhinausgehender Beträge besteht nicht.
5.4 Nachweis höherer oder geringerer Schadenshöhe
Dem Anbieter bleibt vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden oder Vergütungsausfall nachzuweisen, insbesondere bei kurzfristigen Absagen oder ausgefallenen Buchungen. Ebenso steht es dem Kunden frei nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Erstattung vorbereitungsbedingter Auslagen
Der Kunde ist verpflichtet, solche Kosten und Auslagen zu übernehmen, die aufgrund der Stornierung nicht mehr rückgängig zu machen sind – beispielsweise für Requisiten, Location‑Mieten oder sonstige vorbereitende Maßnahmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter den Kunden vorab schriftlich auf diese zusätzlichen Kosten hingewiesen hat.
6. Krankheit und Nichterscheinen des Kunden
6.1 Krankheitsbedingte Absage
Bei krankheitsbedingter Verhinderung des Kunden oder wichtiger Beteiligter muss der Kunde den Anbieter sofort, spätestens 24 Stunden vorher, informieren. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Für die Umbuchung wird eine gesonderte Umbuchungsgebühr erhoben.
6.2 Nachweis der Krankheit
Der Anbieter ist berechtigt, bei krankheitsbedingten Absagen einen geeigneten Nachweis (z. B. ärztliches Attest) anzufordern, sofern dies zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich erscheint.
6.3 Kurzfristige Absage
Erfolgt die krankheitsbedingte Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht zum Fotoshooting, ist der Fotograf berechtigt, Stornokosten in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars zu berechnen.
6.4 Ersatztermin
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Beide Parteien verpflichten sich, einen neuen Termin einvernehmlich zu vereinbaren für den eine Umbuchungsgebühr fällig wird.
7. Digitale Bildlieferungen
7.1 Digitale Bildlieferungen
Der Anbieter stellt dem Kunden die vereinbarten Bilddateien in digitaler Form zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt ausschließlich über eine geschützte Online-Galerie. Ein Anspruch auf die Bereitstellung physischer Datenträger (USB‑Stick o.ä.) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zur Annahmeverweigerung, es sei denn, der Anbieter hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.2 Dateiformate und Auflösung
Die digitalen Bilder werden im gängigen Dateiformat JPEG und in der vereinbarten Auflösung bereitgestellt. Rohdaten (RAW-Dateien) sind grundsätzlich vom Leistungsumfang ausgeschlossen.
7.3 Bereitstellungsfrist
Die Bereitstellung der digitalen Bilddateien erfolgt innerhalb der in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebenen Frist. Diese Frist kann je nach Umfang des Auftrags, Saison und Auslastung variieren. Verzögerungen aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Die Bereitstellung der digitalen Dateien erfolgt ausschließlich nach vollständiger und unwiderruflicher Begleichung des Entgelts für das Fotoshooting.
7.4 Download und Zugriff
Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Dateien innerhalb der angegebenen Frist herunterzuladen und eigenständig zu sichern. Nach Ablauf der Frist deaktiviert der Anbieter den Zugriff auf die Online-Galerie oder den Downloadlink. Eine erneute Bereitstellung ist nur nach Absprache und gegen Gebühr möglich.
7.5 Bereitstellung digitaler Bilder ohne Wasserzeichen
In der Online-Galerie sind die Bilder mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen. Dieses Wasserzeichen dient ausschließlich dem Schutz der Vorschaubilder und verhindert, dass diese nicht für die Fotoentwicklung oder den digitalen Einsatz geeigneten Vorschaugrafiken heruntergeladen und genutzt werden. Der Anbieter stellt dem Kunden sämtliche final bearbeiteten digitalen Bilddateien grundsätzlich ohne Wasserzeichen zur Verfügung. Die gelieferten Dateien sind voll nutzbar und frei von sichtbaren Schutzkennzeichnungen.
Von der Bereitstellung ohne Wasserzeichen ausgenommen sind ausschließlich Eventfotos, die im Rahmen einer Veranstaltung mit einem Sponsoren‑ oder Veranstalterlogo versehen sein können. Diese Logos sind Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und können nicht entfernt werden.
7.6 Datensicherung und Archivierung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Bilddateien dauerhaft zu archivieren. Eine langfristige Speicherung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherung der erhaltenen Dateien.
7.7 Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Empfang, das Öffnen und die Speicherung der digitalen Dateien bereitzustellen. Für Kompatibilitätsprobleme oder technische Einschränkungen auf Kundenseite übernimmt der Anbieter keine Haftung.
8. Fremdproduktion und Lieferzeiten
8.1 Fremdproduktion von Fotoprodukten
Der Anbieter bietet die Erstellung von Fotoprodukten (z. B. Abzüge, Wandbilder und sonstige Druckerzeugnisse) ausschließlich über externe Produktionsdienstleister an. Die Herstellung, Weiterverarbeitung und der Versand dieser Produkte erfolgen durch einen unabhängigen Drittanbieter, derzeit Saal Digital, der als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB tätig wird. Der Anbieter ist nicht Hersteller der gelieferten Fotoprodukte.
8.2 Lieferzeiten und Versand
Die Produktions‑ und Lieferzeiten richten sich nach den Angaben des jeweiligen Dienstleisters. Diese können je nach Produktart, Material, Format und Auslastung variieren. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Produktionsdauer, Versandgeschwindigkeit oder die Verfügbarkeit einzelner Produkte. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich und stellen keine garantierten Fristen dar.
8.3 Haftung für Verzögerungen
Für Verzögerungen, die durch den externen Dienstleister entstehen – insbesondere Produktionsengpässe, technische Störungen, Lieferverzögerungen oder Transportprobleme – übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Verantwortung für die termingerechte Herstellung und Lieferung liegt ausschließlich beim Dienstleister.
8.4 Produktqualität und Reklamationen
Reklamationen bezüglich der Produktqualität, Druckfehlern, Materialabweichungen oder Transportschäden sind direkt gegenüber dem Produktionsdienstleister geltend zu machen. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Kommunikation, ist jedoch nicht Vertragspartner für die Herstellung und daher nicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
8.5 Gefahrübergang
Mit Übergabe der Fotodaten an den Produktionsdienstleister geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung auf den Kunden über. Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für den Versandweg oder die Transportdienstleister des Fremdproduzenten.
8.6 Änderungen des Dienstleisters
Der Anbieter behält sich vor, den Produktionsdienstleister jederzeit zu wechseln, sofern dies für die Qualitätssicherung oder den reibungslosen Ablauf erforderlich ist. Änderungen haben keinen Einfluss auf bestehende Verträge, sofern die Leistung gleichwertig erbracht wird.
9. Qualität, Mängelrüge und Gewährleistung bei digitalen Bilddateien
9.1 Technische Qualität der gelieferten digitalen Aufnahmen
Der Anbieter liefert sämtliche digitalen Bilddateien in einem technisch einwandfreien Zustand, der dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
9.2 Gestaltung und Ausschluss von Reklamationen bei fehlenden Vorgaben
Sofern der Kunde keine ausdrücklich und eindeutig formulierten gestalterischen Vorgaben erteilt, sind Beanstandungen hinsichtlich Bildauffassung, künstlerischer Gestaltung oder stilistischer Entscheidungen ausgeschlossen.
9.3 Prüfung und Abnahme durch den Kunden
Der Kunde hat die gelieferten digitalen Dateien unverzüglich zu prüfen. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Zugang keine schriftliche Beanstandung, gelten die Dateien – sofern keine offensichtlichen Mängel vorliegen – als abgenommen.
9.4 Rüge offensichtlicher Mängel
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich per E‑Mail oder Briefpost unter genauer Beschreibung zu rügen. Maßgeblich ist das Datum der Absendung. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Für Verträge zwischen Kaufleuten gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
9.5 Technische Eigenschaften, Materialbeschaffenheit und Definition von Mängeln
Als Mängel gelten ausschließlich technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Nicht als Mängel gelten insbesondere:
1. farbliche Abweichungen zwischen digitalen Dateien und späteren Druckergebnissen,
2. geringfügige Farbverschiebungen, Bildbeschnitt oder unvermeidbare Qualitätsverluste durch Komprimierung,
3. technisch bedingte Unterschiede zwischen Bildschirmdarstellung und Druckprodukt (z. B. aufgrund von Monitoreinstellungen, Lichtverhältnissen oder Druckverfahren),
4. leichte Struktur‑ oder Oberflächenabweichungen bei Druckmaterialien, die branchenüblich sind,
5. Abweichungen, die durch unterschiedliche Farbprofile oder Produktionsverfahren verschiedener Druckdienstleister entstehen,
6. subjektive Wahrnehmungen wie „zu hell“, „zu dunkel“ oder „zu kontrastarm“, sofern die gelieferten Dateien den technischen Standards entsprechen.
Bildrauschen, Filmkorn oder vergleichbare Strukturen, die durch schwierige Lichtbedingungen, hohe ISO‑Werte oder gestalterische Entscheidungen entstehen, stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für sichtbare Qualitätsverluste bei starken Ausschnitts Vergrößerungen, großformatigen Drucken oder extremen Bearbeitungswünschen. Der Anbieter ist berechtigt, Aufnahmen bewusst mit künstlerischer Körnung oder Rauschen zu versehen; Reklamationen hieraus sind ausgeschlossen.
Die Auflösung der gelieferten Dateien ist für den vereinbarten Nutzungszweck optimiert. Für darüberhinausgehende Verwendungen übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Datei für den gewünschten Verwendungszweck vor Weiterverarbeitung oder Druck zu prüfen.
Der Anbieter haftet nicht für Qualitätsverluste, die durch unsachgemäße Weiterverarbeitung, fehlerhafte Drucke von Drittanbietern oder ungeeignete Materialwahl entstehen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde trotz Hinweisen auf mögliche Qualitätsrisiken besteht.
9.6 Nacherfüllung bei berechtigter Mängelrüge
Liegt ein berechtigter und fristgerecht gemeldeter Mangel vor, ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9.7 Ausschluss von Folgeschäden
Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9.8 Rüge nicht offensichtlicher Mängel
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren schriftlich oder per E‑Mail unter genauer Beschreibung geltend zu machen.
10. Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsrechte
10.1 Eigentumsvorbehalt des Anbieters
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bleiben die gelieferten Bilddaten, Abzüge, Fotoprodukte sowie sämtliche Nutzungsrechte im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält erst nach vollständigem Zahlungseingang die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Bildern. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Bilder an Dritte ist vor diesem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt. Digitale Dateien dürfen vor vollständiger Bezahlung weder bearbeitet noch in sozialen Medien, Online-Galerien oder anderen öffentlichen Plattformen veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Anbieter rechtliche Schritte sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Gegenüber Kunden, die juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich‑rechtliche Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und die Ware im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwerben, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus auf sämtliche bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund nicht unmittelbar zusammenhängender Ansprüche ist ausgeschlossen.
11. Bildnutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass sämtliches vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist. Es handelt sich dabei – je nach Art der Aufnahme – entweder um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder um Lichtbilder gemäß § 72 UrhG, deren Urheber und Rechteinhaber ausschließlich der Anbieter ist. Der Kunde erhält lediglich die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Weitergehende Rechte, insbesondere Eigentumsrechte oder umfassende Verwertungsrechte, werden nicht übertragen.
11.2 Unberechtigte Nutzung
Jegliche Nutzung der Bilder ohne wirksam eingeräumte Nutzungsrechte berechtigt den Anbieter, Unterlassungs‑, Schadensersatz‑ sowie Lizenzansprüche geltend zu machen. Bereits überlassene Dateien gelten in diesem Fall ausschließlich als unverbindliche Ansichtsexemplare und dürfen nicht veröffentlicht oder weiterverwendet werden.
11.3 Umfang der Nutzungsrechte
Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Mit dem Erwerb eines Fotos erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke. Gewerbliche oder redaktionelle Nutzungen bedürfen einer gesonderten, ausdrücklich vereinbarten Lizenz, die individuell festgelegt und vertraglich geregelt wird.
11.4 Keine Weitergabe von Nutzungsrechten
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte sind strikt personenbezogen und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen, Konzern‑ oder Tochtergesellschaften sowie sonstige nahestehende Personen oder Organisationen.
11.5 Verbot von Bildveränderungen und Nachstellungen
Jegliche Veränderung des Bildmaterials – etwa durch Montage, Composing, digitale Manipulation oder sonstige elektronische Bearbeitung – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. Das Bildmaterial darf zudem weder abgezeichnet noch nachgestellt oder als Vorlage für neue, eigenständige Werke verwendet werden.
11.6 Urhebervermerk bei öffentlicher Nutzung
Bei jeder Form der öffentlichen Nutzung, Veröffentlichung oder Wiedergabe des Bildmaterials ist der vom Anbieter vorgegebene Urhebervermerk gut sichtbar und eindeutig dem jeweiligen Bild zuzuordnen. Der Standardvermerk lautet: „Foto(s): Sascha Lamozik / FEE“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverletzung
12.1 Unberechtigter Bildnutzung
Für jede unberechtigte Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung des vom Anbieter bereitgestellten Bildmaterials wird eine angemessene Vertragsstrafe pro Einzelfall fällig. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn
1. die Nutzung über den vertraglich eingeräumten Umfang hinausgeht,
2. keine gültige Lizenz besteht oder
3. vereinbarte Nutzungsbeschränkungen missachtet werden.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatz‑, Unterlassungs‑ oder Lizenzansprüche bleibt hiervon unberührt und wird ausdrücklich vorbehalten.
12.2 Fehlende Urheberbenennung
Unterbleibt bei einer öffentlichen Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe des Bildmaterials die erforderliche, eindeutig zuordenbare Urheberbenennung des Anbieters, ist ebenfalls eine Vertragsstrafe je Bild und je Einzelfall zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung im Übrigen rechtmäßig erfolgt ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben auch in diesem Fall unberührt.
12.3 Keine automatische Rechteübertragung
Die Zahlung einer Vertragsstrafe nach Ziffer 12.1 oder 12.2 führt weder zur Einräumung noch zur Erweiterung von Nutzungsrechten. Eine rechtmäßige Nutzung des Bildmaterials ist weiterhin ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Lizenzbedingungen zulässig. Ohne eine ausdrücklich erteilte Lizenz bleibt jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus unzulässig.
13. Widerrufsbelehrung
13.1 Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.2 Ausübung des Widerrufs
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, E‑Mail, telefonisch oder über den Widerrufsbutton auf der Webseite) seinen Entschluss mitteilen, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Abgabe bzw. Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
13.3 Folgen des Widerrufs
Widerruft der Kunde den Vertrag, werden alle Zahlungen, die der Anbieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung erstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.4 Zustimmung zum vorzeitigen Beginn
Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde im Rahmen des Buchungsvorgangs ausdrücklich verlangt und bestätigt, dass der Anbieter – sofern erforderlich und insbesondere dann, wenn das Fotoshooting innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen stattfinden soll – bereits vor Ablauf dieser Widerrufsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt. Mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter erlischt das Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 356 Abs. 4 BGB.
Widerruft der Kunde, nachdem der Anbieter bereits einen Teil der vereinbarten Dienstleistung erbracht hat, ist der Kunde verpflichtet, für diesen erbrachten Teil Wertersatz zu leisten. Nach Zugang des Widerrufs erstattet der Anbieter bereits geleistete Zahlungen des Kunden, vermindert um den geschuldeten Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde bestätigt zudem, dass sämtliche hierfür erforderlichen Zustimmungen freiwillig erfolgen und nicht Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages sind, sofern der Kunde nicht wünscht, dass die Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. (optional)
13.5 Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Fotoprodukten
Für Fotoabzüge und sonstige Fotoprodukte, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
13.6 Kein Widerrufsrecht für terminierte Fotoevents
Für den Erwerb von Tickets zu terminierten Fotoevents – hierzu zählen insbesondere Workshops, Fotowalks und Seminare – besteht kein Widerrufsrecht. Mit dem Kauf eines Tickets wird ein fester Termin gebucht; daher ist ein Widerruf gesetzlich ausgeschlossen.
13.7 Digitale Inhalte und Verlust des Widerrufsrechts
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden (z. B. Bilddateien, Online‑Galerien), erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sobald der Kunde
1. der sofortigen Ausführung ausdrücklich zustimmt und
2. bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Der Kunde erklärt bei seiner Buchung ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung erlischt. Ohne diese ausdrückliche Zustimmung kommt insgesamt kein wirksamer Vertrag zustande.
13.8 Widerrufsformular
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen möchte, kann er hierzu das bereitgestellte Widerrufsformular verwenden und es per Briefpost an folgende Anschrift senden:
Feenstaub Entertainment Eventfotografie
Sascha Lamozik
Bockmühlenweg 6
45143 Essen
Alternativ kann der Widerruf per E‑Mail an mail(at)feenstaub‑entertainment.de übermittelt werden. Ein fernmündlicher Widerruf ist ebenfalls möglich und kann unter der Telefonnummer 0201 43 38 06 09 erklärt werden.
14. Mitwirkungspflicht des Kunden
14.1 Bereitstellung relevanter Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Ort, Zeit, Ablauf, Zugangsmöglichkeiten, Ansprechpartnern, Teilnehmern sowie zu besonderen organisatorischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen zutreffend sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden resultieren, gehen zu dessen Lasten.
14.2 Organisation der Teilnehmer
Der Kunde ist für die vollständige und rechtzeitige Organisation aller am Shooting oder Video-Dreh beteiligten oder anwesenden Personen verantwortlich. Er stellt sicher, dass sämtliche Teilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt am angegebenen Ort erscheinen, über den Ablauf informiert sind und die für die Durchführung des Shootings erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
14.3 Verantwortung für Einholung von Einwilligungen nach DSGVO
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Einwilligungen, Zustimmungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen nach der DSGVO für die Anfertigung, Verarbeitung und Nutzung von Foto‑ und Videoaufnahmen der teilnehmenden oder anwesenden Personen eigenverantwortlich einzuholen. Der Kunde stellt sicher, dass alle betroffenen Personen über Art, Umfang und Zweck der Aufnahmen sowie über ihre Rechte nach der DSGVO informiert werden.
14.4 Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche für die Durchführung des Shootings erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören insbesondere die Einholung von Foto‑ und Drehgenehmigungen, die Klärung von Haus‑ und Nutzungsrechten, die Zustimmung von Location‑Betreibern sowie die Sicherstellung, dass keine Rechte Dritter (z. B. Marken‑, Urheber‑ oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden.
Der Kunde gewährleistet zudem, dass der Anbieter die Location rechtmäßig betreten und dort Aufnahmen anfertigen darf.
14.5 Verzögerungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Shooting oder der Video-Dreh zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden kann. Verzögerungen, Wartezeiten oder Leistungshindernisse, die durch den Kunden, dessen Teilnehmer oder durch unzureichende organisatorische Vorbereitung entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
Der Anbíeter ist berechtigt, den durch Verzögerungen entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen oder – sofern die Durchführung des Shootings dadurch wesentlich beeinträchtigt wird – den Termin abzubrechen und die vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe zu verlangen.
14.6 Freistellung des Anbieters
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Pflichtverletzungen des Kunden, fehlenden Genehmigungen, unzureichenden Informationen, organisatorischen Versäumnissen oder datenschutzrechtlichen Verstößen geltend gemacht werden.
Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich Gerichts‑ und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
15. Haftung, höhere Gewalt und Leistungsstörungen
15.1 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt und nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen
Der Anbieter haftet nicht für den Ausfall, die Verzögerung oder die Unterbrechung eines Fotoshootings, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Durchführung des Auftrags beeinträchtigen oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere:
1. Verkehrsstörungen
2. Naturereignisse wie Sturm, Überschwemmungen oder Erdbeben
3. Außergewöhnliche, extreme Wetterbedingungen
4. Pandemien oder Epidemien
5. Ausfälle oder Verzögerungen durch Dritte (z. B. Standesamt, Kirche, Restaurant, Eventlocation)
15.2 Haftungsausschluss bei behördlichen Anordnungen
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Absagen oder Einschränkungen, die aufgrund behördlicher Maßnahmen erfolgen. Dies umfasst insbesondere:
1. Lockdowns
2. Quarantäneanordnungen
3. Veranstaltungsverboten
15.3. Kostenregelung bei höherer Gewalt
Entstehen dem Anbieter aufgrund der in den Ziffern 14.1 und 14.2 genannten Ereignisse zusätzliche Aufwendungen oder Kosten – etwa für erneute Anfahrten, Ersatztermine, zusätzliche Organisation, Location‑ oder Studiomieten oder sonstige notwendige Maßnahmen – trägt der Kunde diese Kosten.
15.4 Ersatztermine und Verschiebungen
Kann ein Fotoshooting aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände nicht wie geplant stattfinden, bemühen sich beide Parteien um einen zeitnahen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Bereits entstandene Kosten bleiben hiervon unberührt.
15.5 Haftung bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben
Wird eine Veranstaltung aufgrund von Verstößen gegen bundes-, landes- oder kommunalrechtliche Vorschriften abgebrochen und liegt die Verantwortung hierfür beim Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, sind die vollständigen Kosten des Fotoshootings zu entrichten. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Teilvergütung besteht nicht.
15.6 Haftungsausschluss bei technischen Störungen
Für technische Ausfälle von Kamera‑, Licht‑ oder sonstigem Equipment, die trotz ordnungsgemäßer Wartung unvorhersehbar auftreten, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
15.7 Haftungsausschluss für Ausfallzeiten
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Online‑Fotogalerie. Insbesondere kann der Anbieter nicht für technische Störungen, Ausfälle, Wartungsarbeiten oder sonstige Umstände haftbar gemacht werden, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit oder eingeschränkten Nutzung der Plattform führen. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund solcher Ausfallzeiten sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.
15.8 Haftung bei Pflichtverletzungen
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, seiner Mitarbeiter oder beauftragter Dritter verursacht werden. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
15.9 Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz
Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
15.10 Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an Fotoshootings oder Fotoworkshops erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, dessen Mitarbeiter oder beauftragte Personen sind ausgeschlossen. Der Kunde trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern kein abweichender schriftlicher Haftungsausschluss vereinbart wurde.
15.11 Einsatz eines Ersatzfotografen
Fällt der Anbieter aus Gründen aus, die nicht auf höhere Gewalt, Krankheit oder Quarantäne zurückzuführen sind, verpflichtet er sich, einen Ersatzfotografen zu vergleichbaren Konditionen bereitzustellen. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
15.12 Unmöglichkeit der Leistungserbringung
Sollte die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich werden, ohne dass den Anbieter ein Verschulden trifft, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits erbrachte Leistungen oder entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.
15.13 Änderungen des Angebots
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter behält sich vor, Teile der Webseite oder das gesamte Angebot jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder vorübergehend bzw. dauerhaft einzustellen.
16. Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung ausländischer Rechtsordnungen ist ausgeschlossen.
15.2 Schriftform für Nebenabsprachen
Nebenabsprachen zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder von diesen AGB abweichende Regelungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Anbieters verbindlich.
15.3 Gerichtsstand für gewerbliche Kunden
Für Kunden, die
1. Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB),
2. juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
3. öffentlich‑rechtliches Sondervermögen
sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Essen (Nordrhein‑Westfalen) vereinbart. Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis entstehen.
15.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Service-Level-Agreement (SLA) Drohnenflug
1. Vorrang vor Vertragserfüllung gemäß Drohnenverordnung
Die Sicherheit beim Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugsystems (Drohne) hat höchste Priorität. Dies umfasst den Schutz aller beteiligten und unbeteiligten Personen, die Integrität des Luftraums sowie die sichere Verwendung des eingesetzten Fluggeräts. Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen steht die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs stets im Vordergrund.
1. Der Drohnenpilot (Fernpilot) trägt gemäß EU‑Drohnenverordnung die Verantwortung für einen sicheren Flugbetrieb.
2. Er muss Sicherheitsabstände und Flugverbote jederzeit einhalten.
3. Der Drohnenbetreiber ist für Versicherung, Registrierung und gesetzliche Pflichten verantwortlich.
4. Beide dürfen über Durchführung, Einschränkung oder Unterbrechung von Drohnenflügen entscheiden.
2. Drohnenaufstiegsgenehmigung und Sondergenehmigungen: Zuständigkeiten und Kostenregelung
Drohnenaufstiegsgenehmigungen werden bei den zuständigen Behörden durch den Anbieter eingeholt, wobei sämtliche hierfür anfallenden Kosten vom Kunden getragen werden. Zudem erfolgt die Einholung der Genehmigungen unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, damit ein rechtssicherer Betrieb gewährleistet bleibt.
Für Genehmigungen, die insbesondere bei Drohnenflügen in Naturschutzgebieten, über Wasserstraßen oder bei Aufnahmen auf Grundstücken Dritter erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde zur aktiven Mitwirkung gegenüber dem Anbieter und den zuständigen Behörden. Auch die in diesem Zusammenhang entstehenden Gebühren oder Kosten für Sondernutzungen trägt der Kunde.
3. Gesetzliche Voraussetzungen und Wetterbedingungen für Drohnenflüge
Drohnenflüge werden ausschließlich durchgeführt, wenn sowohl die geltenden gesetzlichen Bestimmungen als auch geeignete Wetterbedingungen eingehalten werden und somit ein sicherer sowie verantwortungsvoller Einsatz gewährleistet ist.
Kein Drohneneinsatz erfolgt
1. bei Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
2. vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
3. bei Windstärken über 40 km/h, böigem Wind
4. ohne Sichtkontakt des Drohnenpiloten zur Drohne
5. über Sperrgebieten und Verkehrswegen ohne Genehmigung
6. über Menschenmengen unbeteiligter Personen
7. über Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
8. zu Zwecken der Spionage
4. Drohnenaufnahmen mit optionalem Videoschnitt und Bildbearbeitung
Der Drohnenpilot fertigt Luftaufnahmen in bestmöglicher Qualität an und stimmt diese sorgfältig auf die individuellen Anforderungen des Kunden ab. Dabei ist nicht nur eine technisch einwandfreie Umsetzung entscheidend, sondern auch die Erzielung einer optimalen Bildqualität, damit das Ergebnis sowohl ästhetisch überzeugt als auch den gewünschten Zweck erfüllt.
Beauftragt der Kunde zusätzlich den Videoschnitt oder die Nachbearbeitung des Bildmaterials, hat er das Recht, einmalig Änderungswünsche zu äußern, sofern diese im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten umsetzbar sind. Weitergehende oder zusätzliche Änderungswünsche gelten als Mehraufwand und werden gesondert vergütet; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
5. Stornierung, Umbuchung und Kostenregelung bei Drohneneinsätzen
Drohnenflüge können bei wetterbedingten Absagen gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht kostenpflichtig auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Die Sicherheit sowie die tatsächliche Durchführbarkeit des Einsatzes haben dabei stets Vorrang.
Erstattung bereits angefallener Kosten
Unabhängig von Stornierung oder Umbuchung werden dem Kunden bereits entstandene Kosten wie:
1. Fahrtkosten ab/an Feenstaub Office
2. Temporär gültige, kostenpflichtige Sondergenehmigungen
in Rechnung gestellt. Diese fallen bei einem Ersatztermin erneut an.
Falsche oder unvollständige Angaben durch den Kunden
Stellt sich vor Ort heraus, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die den Drohnenflug behindern oder dessen Durchführung unmöglich machen, trägt der Kunde die vollständigen Kosten des gebuchten Drohneneinsatzes.
6. Haftung und Versicherung beim Drohneneinsatz: Rechtliche Absicherung für Kunden
Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, wobei dies ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Sämtliche vom Anbieter durchgeführten Drohnenflüge sind durch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese Versicherung umfasst Schadensfälle, die im Zusammenhang mit dem professionellen Einsatz der Drohne entstehen können.
